Bürgerinformation zum Straßenausbau in der Ortsgemeinde Pracht
PRACHT – Bürgerinformation zum Straßenausbau in der Ortsgemeinde Pracht –
In den vergangenen Jahren wurden in der Ortsgemeinde mehrere Gemeindestraßen ausgebaut bzw. erstmals hergestellt. Nachdem die Straßenbaumaßnahmen in den Ortsteilen Niederhausen und Pracht abgeschlossen sind, werden Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Wickhausen durchgeführt. Bei allen Straßenbaumaßnahmen ist die Ortsgemeinde bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Anliegern eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Mindeststandart, der nach den Richtlinien gefordert wird, können nicht immer alle Anregungen berücksichtigt werden. Auch sind bautechnische Notwendigkeiten zu beachten, die gegebenenfalls für den Einzelnen unverständlich sein können. Es wird jedoch immer angestrebt, dass keine unnötigen Ausgaben getätigt werden. Die notwendigen Straßenausbaumaßnahmen haben jedoch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Eigentümer, der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke. So ist die Ortsgemeinde verpflichtet, entsprechend dem Baugesetzbuch für Erschließungsmaßnahmen und dem Kommunalabgabengesetz für Ausbaumaßnahmen Beiträge in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zu erheben. Ein Verzicht oder eine Reduzierung von Beiträgen ist nicht zulässig und führt gegebenenfalls zu Regressansprüchen. Damit die zahlungspflichtigen Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Pracht sich finanziell auf zu erwartende Erschließungs- und Ausbaubeiträge einstellen können, wurde im Gemeinderat eine Prioritätenliste erstellt. Bereits für dieses Jahr haben die Verbandsgemeindewerke im Ortsteil Wickhausen Kanalarbeiten angekündigt. So werden im Bereich von der Kreuzung Grubenstraße / Mittelweg über Pferdegasse (Feldweg) bis zur Kreuzung Talstraße ein neuer Oberflächen- und Schmutzwasserkanal verlegt. Der Straßenzustand in diesem Bereich wird von den Verbandsgemeindewerken wieder in den herkömmlichen Zustand hergestellt. Für diese Straßenbaumaßnahmen entstehen keine Anliegerkosten. 2013 Planung und Anliegerversammlung für den Straßenausbau der Straßen „Talstraße und Mittelweg“ (Ausbau) sowie dem Teilstück „Pferdegasse“ (Erschließung). 2014 erfolgt der Straßenausbau der o.g. Straßen. In den Folgejahren sind beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an der „Taubenstraße“ (Erschließung / Ausbau) und dem Falkenweg (Ausbau) erforderlich. Dringend notwendig wäre auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt Wickhausen. Da hier jedoch Straßenbaulastträger der Landkreis Altenkirchen ist, kann seitens der Ortsgemeinde nicht gesagt werden, wann mit dem Ausbau zu rechnen ist. Entsprechende Anträge des Ortsgemeinderates auf Ausbau der K 57 an den Kreis Altenkirchen werden regelmäßig gestellt. Auch ist der Ausbau der Verbindungsstraße Pracht nach Unterschützen in Bearbeitung. Hier wurde 2010 Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für den Wegebau beantragt. Mit dem Ausbau kann jedoch erst nach Entscheidung der Bewilligungsbehörde begonnen werden. Sofern es in dem beabsichtigten Zeitplan zu Verschiebungen kommt, wird rechtzeitig und entsprechend unterrichtet.
In den vergangenen Jahren wurden in der Ortsgemeinde mehrere Gemeindestraßen ausgebaut bzw. erstmals hergestellt. Nachdem die Straßenbaumaßnahmen in den Ortsteilen Niederhausen und Pracht abgeschlossen sind, werden Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Wickhausen durchgeführt. Bei allen Straßenbaumaßnahmen ist die Ortsgemeinde bestrebt, in Zusammenarbeit mit den Anliegern eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Mindeststandart, der nach den Richtlinien gefordert wird, können nicht immer alle Anregungen berücksichtigt werden. Auch sind bautechnische Notwendigkeiten zu beachten, die gegebenenfalls für den Einzelnen unverständlich sein können. Es wird jedoch immer angestrebt, dass keine unnötigen Ausgaben getätigt werden. Die notwendigen Straßenausbaumaßnahmen haben jedoch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Eigentümer, der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke. So ist die Ortsgemeinde verpflichtet, entsprechend dem Baugesetzbuch für Erschließungsmaßnahmen und dem Kommunalabgabengesetz für Ausbaumaßnahmen Beiträge in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zu erheben. Ein Verzicht oder eine Reduzierung von Beiträgen ist nicht zulässig und führt gegebenenfalls zu Regressansprüchen. Damit die zahlungspflichtigen Grundstückseigentümer in der Ortsgemeinde Pracht sich finanziell auf zu erwartende Erschließungs- und Ausbaubeiträge einstellen können, wurde im Gemeinderat eine Prioritätenliste erstellt. Bereits für dieses Jahr haben die Verbandsgemeindewerke im Ortsteil Wickhausen Kanalarbeiten angekündigt. So werden im Bereich von der Kreuzung Grubenstraße / Mittelweg über Pferdegasse (Feldweg) bis zur Kreuzung Talstraße ein neuer Oberflächen- und Schmutzwasserkanal verlegt. Der Straßenzustand in diesem Bereich wird von den Verbandsgemeindewerken wieder in den herkömmlichen Zustand hergestellt. Für diese Straßenbaumaßnahmen entstehen keine Anliegerkosten. 2013 Planung und Anliegerversammlung für den Straßenausbau der Straßen „Talstraße und Mittelweg“ (Ausbau) sowie dem Teilstück „Pferdegasse“ (Erschließung). 2014 erfolgt der Straßenausbau der o.g. Straßen. In den Folgejahren sind beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an der „Taubenstraße“ (Erschließung / Ausbau) und dem Falkenweg (Ausbau) erforderlich. Dringend notwendig wäre auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt Wickhausen. Da hier jedoch Straßenbaulastträger der Landkreis Altenkirchen ist, kann seitens der Ortsgemeinde nicht gesagt werden, wann mit dem Ausbau zu rechnen ist. Entsprechende Anträge des Ortsgemeinderates auf Ausbau der K 57 an den Kreis Altenkirchen werden regelmäßig gestellt. Auch ist der Ausbau der Verbindungsstraße Pracht nach Unterschützen in Bearbeitung. Hier wurde 2010 Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung für den Wegebau beantragt. Mit dem Ausbau kann jedoch erst nach Entscheidung der Bewilligungsbehörde begonnen werden. Sofern es in dem beabsichtigten Zeitplan zu Verschiebungen kommt, wird rechtzeitig und entsprechend unterrichtet.