„Bürger fragen – Kommunalpolitiker antworten“
GÜLLESHEIM/OBERLAHR – „Bürger fragen – Kommunalpolitiker antworten“ – lokale Themen standen bei CDU-Veranstaltungen in Güllesheim und Oberlahr im Mittelpunkt – Information und sachliche Diskussionen prägten die beiden Informationsveranstaltungen des CDU Gemeindeverbandes Flammersfeld/Horhausen/Lahrer Herrlichkeit im Gemeindehaus in Güllesheim und im „Kleinen Weinschwärmer“ in Oberlahr.
Landrat Michael Lieber, Verbandsgemeindebürgermeister, Armin Supenkämper (Vorsitzender des Gemeindeverbandes) und Rolf Schmidt-Markoski (Fraktionsvorsitzender), der die Abende auch moderierte, standen den Bürger/innen Rede und Antwort. Außerdem stellte sich Ralf Hippert, Bewerber für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Flammersfeld, vor und erläuterte Schwerpunkte seiner Arbeit im Falle der Wahl zum Nachfolger.
In Güllesheim wurde über den Kreisstraßenbau, insbesondere der Ausbau der K 4 zwischen Güllesheim und Bürdenbach und über den Bau des bereits seit mehreren Jahren geplanten großen Kreisverkehrsplatz zwischen Horhausen und Güllesheim gesprochen. Weitere Themen waren die IGS Horhausen (die sich ja in der Trägerschaft des Landkreises befindet) und die Kommunalreform, wobei der Landrat deutlich machte, dass 2016 der Kreis sein 200jähriges Bestehen (in unveränderten Grenzen) feiern wird. Albert Schmidt (Güllesheimer Bürger) forderte das Wiederaufgreifen der Planungen für eine Ortsumgehung von Güllesheim. Schließlich schilderte der Landrat auch die Finanzsituation des Landkreises.
In Oberlahr hatten sich rund 60 Bürger/innen aus den Gemeinden Oberlahr, Burglahr und Peterslahr im „Kleinen Weinschwärmer“ eingefunden, wobei den „Löwenanteil“ die „Burglahrer“ stellten. Auch Ortsbürgermeisterin Anneliese Rosenstein (Oberlahr) sowie die Ortsbürgermeister von Burglahr (Wilfried Wilsberg) und Peterslahr (Alois Weißenfels) hatten sich eingefunden. Eingangs wurde verdeutlicht, dass es Ziel sei, den Grundschule auf Dauer in Oberlahr zu halten. Es wurde auch auf die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an der Erweiterung des Oberlahrer Kindergartens (210.000 Euro) und auf die Grundsatz-Entscheidung des Verbandsgemeinderates hinsichtlich des Baus eines neuen Feuerwehrhauses in Oberlahr hin. Wehrführer André Wollny erkundigte sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Standortfrage für das neue Feuerwehrhaus, „wobei der Löschzug Oberlahr nach wie vor als Standort den Parkplatz am ehemaligen Freibad favorisiere“ (so Wollny). Der Wehrführer befürchtete, dass mit der Forderung der CDU, die Regiohaltestelle von der B 256 in Buchermühle auf den Freibad-Parkplatz zu verlegen, das „Aus“ als Feuerwehr-Standort verbunden sei. Fraktionsvorsitzender Rolf Schmidt-Markoski bekräftigte, dass das Gegenteil der Fall sei. Er könne sich gut vorstellen, beides miteinander zu verbinden. „Unabhängig davon, müssen Vor- und Nachteile der jeweiligen Feuerwehrhaus-Standortvorschläge geprüft und abgewogen werden, wobei auch Synergieeffekte sicherlich eine große Rolle spielen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Einen breiten Raum der Diskussionen nahm die Forderung der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) zum Abschluss einer (Pflicht-) Zweckvereinbarung der Gemeinden Oberlahr und Burglahr ein. Nach dieser Forderung sollte die Gemeinde Burglahr (entgegen ihrem Willen) eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Oberlahr hinsichtlich des Baus einer Straße zum Oberlahrer Wochenendhausgebiet „Im Jähnen“ abschließen. Dadurch wäre der Gemeinde Oberlahr der Neubau einer kostenträchtigen Brücke erspart geblieben. Nicht nur Ortsbürgermeister Wilfried Wilsberg sondern auch etliche Burglahrer machten gegenüber dem Landrat deutlich, dass hier die Kommunalaufsicht übers Ziel hinaus „geschossen“ habe. Landrat Lieber erklärte hierzu, dass die Kommunalaufsicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten so entschieden hätte, räumte aber auch gleichzeitig ein, die Angelegenheit zur „Chefsache“ zu erklären und sich gemeinsam mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen, um nach für alle verträglichen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Weiter machte der Landrat den Burglahrern die Zusage, dass für die Gemeinde anfallende Rechtsanwaltskosten (jedoch nur in üblicher Höhe), von der Kommunalaufsicht nicht hausrechtlich beanstandet würden. (smh) Foto: Petra Schmidt-Markoski