BETZDORF – Zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone führt zu Strafanzeige

BETZDORF – Zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone führt zu Strafanzeige

Ein Beamter der Polizei Betzdorf stellte im Rahmen seiner Fußstreife am 12. August 2025 gegen 10:15 Uhr einen Elektrokleinstfahrzeug (sog. „E-Scooter“) fest, das mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit durch die Betzdorfer Fußgängerzone geführt wurde. Im Rahmen der anlassbezogenen Verkehrskontrolle kam heraus, dass der 19-jährige nicht über die erforderliche Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug verfügte. Gegen ihn wurde somit eine entsprechende Strafanzeige erstattet. Quelle Polizei

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