BETZDORF – Wenn schon straffällig, dann richtig

Wenn schon straffällig, dann richtig

Während einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle wurde von den Polizeibeamten bei einem 32jährigen Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille. Des Weiteren ist der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und führte ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug. Gegen ihn werden Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz erstattet. Quelle: Polizei

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