Betreuungsgeld startet mit am 1. August!
KREIS ALTENKIRCHEN – Betreuungsgeld startet zum 1. August! – Große Veränderungen für die Kleinsten – Mit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von ein bis drei Jahren startet nun auch zum 1. August das Betreuungsgeld. Dazu gibt die Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung wichtige Hinweise. Wer erhält Betreuungsgeld? Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine öffentlich geförderte Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Wann setzt das Betreuungsgeld ein? Das Betreuungsgeld setzt zeitlich nach dem Elterngeld ein: Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate, maximal jedoch bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats, Betreuungsgeld gezahlt. Wie hoch ist das Betreuungsgeld? Das Betreuungsgeld beträgt ab 01. August 2013 zunächst 100,00 Euro pro Monat und ab dem 01.August 2014 dann 150,00 Euro pro Monat. Wo ist das Betreuungsgeld zu beantragen? Die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Altenkirchen ist auch für die Bearbeitung von Betreuungsgeld für Antragsteller aus dem Landkreis Altenkirchen zuständig. Antragsformulare in Papierform können hier ab sofort angefordert oder im Internet über die Kreishomepage www.kreis-ak.de und über die Seite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz unter www.mifkjf.rlp.de/Betreuungsgeld herunter geladen werden. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen rund ums Betreuungsgeld steht ebenfalls online zur Verfügung. Die Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen sind: Ulrike Gäfgen Telefon: 02681 81-2573, Buchstaben A – J und P, Anne Linke, Telefon: 02681 81 – 2572, Buchstaben M – Y und Carina Utsch, 02681 81 – 2542, Buchstaben K – L und Z.