„Bessere Pflege durch mehr Hände“
BERLIN – Nachweis nötig für „Bessere Pflege durch mehr Hände“? – Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, fordert Aufklärung über die Auswirkungen von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen – Anfang des Jahres trat das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft mit weitreichenden Verbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und das Pflegepersonal. Ein Bestandteil war die deutliche Steigerung an zusätzlichen Betreuungskräften bei einer gleichbleibenden Anzahl an ausgebildetem Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen. Mehr Hände sollen sowohl für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen als auch für eine Entlastung der Pflegekräfte sorgen.
Vereinzelt wird berichtet, dass es durch die zusätzlichen Betreuungskräfte zu einer Abnahme der Pflegequalität käme, da diese teilweise die Arbeit der examinierten Pflegekräfte übernähmen. Um diesen Vorwürfen zu begegnen, fordert der Pflegeexperte eine Überprüfung der Pflegebedingungen in den stationären Einrichtungen im Vergleich 2014 und 2015. „Ich bin im Gespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, um hier eine klare Aussage zu bekommen. Wir erhöhen in dieser Legislaturperiode die jährlichen Ausgaben in der Pflege um rund 6 Milliarden Euro. Der Großteil davon fließt in die Ausweitung der Leistungen. Dabei möchte ich gerne das Missverständnis ausgeräumt haben, dass es dadurch zu Verschlechterungen in der Pflege kommt.“
Gleichzeit hält der Abgeordnete eine klare Aufgabendefinition für nötig, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern: „Ich bin der Meinung, dass Betreuungskräfte durchaus unaufschiebbare Tätigkeiten übernehmen können, wie die Assistenz bei einem Toilettengang, solange dies nicht regelmäßig durchgeführt wird. Eine solche Definition sollte am besten gesetzlich verankert werden.“
In stationären Pflegeheimen gibt es zusätzlich zu den examinierten Pflegekräften Betreuungskräfte, die für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen zuständig sind. Bis Ende 2014 stand jeweils eine Betreuungskraft pro 24 Demenzerkrankten zur Verfügung. Die Anzahl wurde nun deutlich erhöht: der Schlüssel wurde von 1/24 auf 1/20 erhöht und zudem auf sämtliche Pflegebedürftigen ausgeweitet und nicht länger auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen beschränkt. Foto: Moiner