„Bessere Betreuung nach Krankenhausaufenthalt“

m künftigen Versorgungsgesetz wird das „Entlassmanagement“ verpflichtend geregelt. „Im Sinne der Patientensicherheit und einer lückenlosen Versorgung beim Übergang vom stationären in den ambulanten bzw. häuslichen Bereich ist das ein wichtiger Fortschritt“, erklärte dazu der Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (CDU). Denn das sogenannte Entlassmanagement wird künftig als Teil des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung konkretisiert und verbindlich gemacht, „und das liegt sowohl im Interesse der Patienten wie auch im wirtschaftlichen Interesse der Krankenhäuser“, sagte Rüddel.
„Tatsache ist, dass der Versorgungsbedarf nach einem stationären Aufenthalt in der Klinik weiter zunimmt“, erläuterte Rüddel. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wird es künftig ein Betreuungsnetzwerk geben, das den fließenden Übergang in die Rehabilitation oder in die ambulante Versorgung gewährleistet. Künftig wird bereits bei der Aufnahme der Patienten vom Arzt oder Pflegepersonal das spätere Entlassmanagement organisiert, indem frühzeitig eingeschätzt wird, welchen Bedarf die Patienten nach der Entlassung aus der Klinik haben könnten. Bei der entsprechenden Planung und Koordinierung wird es vor allem darum gehen, neben der gesundheitlichen Situation auch die soziale, berufliche und wirtschaftliche Situation der Patienten zu berücksichtigen. „Denn für den dauerhaften Erfolg einer stationären Behandlung ist es entscheidend, dass die Übergänge zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen – stationär, ambulant, Rehabilitation, Pflege – optimal geregelt sind und die Patienten und ihre Angehörigen über alle Aspekte der nachstationären Versorgung einschließlich der Kostenübernahme umfassend informiert sind“, sagte Rüddel weiter. Ziel der geplanten Neuregelung im Versorgungsgesetz ist es mithin,
verbindlich eine Schnittstelle zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, den behandelnden Ärzten und Schwestern im Krankenhaus sowie den Einrichtungen außerhalb der Klinik und den Kostenträgern zu schaffen. „Wir wollen jeder Patientin und jedem Patienten unter Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechtes die Versorgungsform ermöglichen, die ihre Wünsche berücksichtigt und ihren Hilfebedarf am besten abdeckt. Auf diese Weise ergänzen wir die medizinische Behandlung und die pflegerische Versorgung um einen wichtigen Beitrag zur Gesamtbehandlung der Patienten“, bekräftigte Rüddel.