BERLIN – REGION – Keine Windenergie an Land unter 1.000 Meter Abstand

BERLIN – REGION – Keine Windenergie an Land unter 1.000 Meter Abstand – Erwin Rüddel appelliert an die Landesregierung zum Mindestabstand – „Mit der Einführung einer neuen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für die Windenergie an Land liegt es nun an der Landesregierung, und das ist auch meine Forderung, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in die Landesgesetze aufzunehmen“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Der Parlamentarier erhält bei seiner Forderung Unterstützung von Christel Hussing, u.a. Vorstandsmitglied im Landesverband RLP/Saarland „Energiewende für Mensch und Natur e.V.“ sowie aktives Mitglied der „BI Siegtal“. Zu deren Mindest-Forderungen gehören ein Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen aller Wohnhäuser – auch zu Einzelgehöften im Außenbereich – von 1.000 Metern bei einer Anlagenhöhe bis 200 Meter. Dazu merkt Frau Hussing an, dass ein Garten bzw. eine Terrasse auch als Erholungsraum definiert werden.

Hintergrund ist die Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaikdeckels als starkes Signal für mehr Klimaschutz durch die Nutzung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Durch die neue Länderöffnungsklausel kann das Land individuell über die Abstandsregeln entscheiden. „Damit ist ein klares Signal gesetzt für flexible Lösungen und mehr Akzeptanz der Windkraft durch die Bürger“, konstatiert Rüddel.

Christel Hussing merkt an, dass im Außenbereich Wohnende keine Menschen zweiter Klasse sind: „Diese Menschen wohnen auch oft nicht privilegiert im Außenbereich, sondern notwendigerweise – zum Beispiel als Landwirte, die auch die Stadtbevölkerung mit Lebensmitteln versorgen. Zu Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen haben sie oft weite Anfahrtswege mit schlechten öffentlichen Verbindungen. Stadt- und Landbevölkerung dürfen hier nicht gegeneinander aufgewiegelt bzw. zurückgesetzt werden. Wie heißt es im Grundgesetz: Alle Menschen sind gleich!“

Dabei brennt der Aktivistin noch etwas unter den Nägeln: „Bei höheren, stärkeren Anlagen, über 200 Meter, muss weiterhin ein höherer Abstand gelten. In Rheinland-Pfalz sind das derzeit 1100 Meter. Diese Abstandsregelungen müssen auch bei Repowering gelten. Es geht nicht, dass kleine alte Anlagen einfach durch neue, hohe und viel stärkere Anlagen ersetzt werden.“

Der Abgeordnete vertritt das Festhalten an den Klimazielen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sei ein zentrales Element zur Erreichung dieser Ziele. „Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 65 Prozent betragen. Um den Ausbau zu überwachen und das Ausbauziel zu erreichen, werden wir in der neu eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Koordinierungsmechanismus entwickeln. Fest steht allerdings auch, dass die Menschen durch Windkraft nicht eingeschränkt oder gesundheitsbeeinträchtigt sein dürfen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Beitrag teilen