BERLIN – REGION – „Deutliche Verbesserungen in der Pflege – mehr Hebammen und stabile Finanzen!“

BERLIN – REGION – „Deutliche Verbesserungen in der Pflege – mehr Hebammen und stabile Finanzen!“ – Erwin Rüddel bewertet neuen Gesetzentwurf als großen Schritt nach vorn

„Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur ‚Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege‘ in der vom Gesundheitsausschuss des Parlaments erarbeiteten Fassung angenommen. Das Gesetz, welches bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, bringt viele neue Regelungen mit sich und bedeutet für unser Gesundheitssystem einen großen Schritt nach vorn“, teilt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, mit.

Er stellt heraus: „Durch das Gesetz gibt es zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege, mehr Hebammen an Kliniken, Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen sowie stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Krankenversicherung erhält im kommenden Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro, um deren Finanzen auch angesichts der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise zu sichern und zugleich die Beiträge stabil zu halten.“

Für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege sind 20.000 zusätzliche Stellen geplant. „Pflegebedürftige werden dadurch nicht belastet, da die Stellen vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Auch die Krankenhäuser sollen mehr Stellen in der Geburtshilfe erhalten. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt“, so der Abgeordnete weiter.

Außerdem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt werden. Zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge ist geplant, das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven auszuweiten.

„In ländlichen Regionen werden zudem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin gestärkt. Die Krankenkassen erhalten weitere Spielräume für sogenannte Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern“, fügt der Gesundheitspolitiker hinzu.

Die Pandemie belastet natürlich auch die gesetzlichen Krankenkassen – durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben. Deshalb verteilen wir die Lasten auf verschiedene Schultern. Damit schaffen wir es, die Lohnnebenkosten auch im kommenden Jahr 2021 unter 40 Prozent zu halten. Das ist in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten besonders wichtig, und zwar für Beitragszahler und Arbeitgeber gleichermaßen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Um nach der von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, erhält die GKV im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro.

Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.

Um die Zusatzbeiträge zu stabilisieren, wird das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet. Durch Sonderregelungen für das Jahr 2021 wird dafür gesorgt, dass bei allen Krankenkassen ausreichende Finanzreserven verbleiben, um unerwartete Ausgabensteigerungen im Jahr 2021 auffangen zu können.

In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert.

Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, hat sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren soll daher ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

 

Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona-bedingter Versorgungsengpässe erheblich ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Angehörige, die vorübergehend gezwungen sind, die häusliche Pflege zu übernehmen.

Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mit Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege.

Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Hebammen-Förderprogramm mit 100 Millionen Euro pro Jahr (Laufzeit 2021-2023) aufgelegt werden.

Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, welche die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, können bereits ab dem Jahr 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen einbezogen werden.

Krankenkassen erhalten weitere Spielräume für Selektivverträge z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bisher bis zum 31, Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegbedürftigen und pflegenden Angehörigen bis zum, 31. März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.

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