BERLIN – REGION – „Der Bund lässt die Kommunen nicht im Stich!“

BERLIN – REGION – „Der Bund lässt die Kommunen nicht im Stich!“ – Erwin Rüddel zur Änderung des Grundgesetzes zugunsten der Kommunen – „Das Land darf keine klebrigen Hände haben, vielmehr muss es das nun vom Bund bereitgestellte Geld vollumfänglich und zügig an die Kommunen weitergeben. Denn der Bund lässt die Kommunen nicht im Stich. Nach der Nothilfe, steht nunmehr die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung im Fokus“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel nachdem der Deutsche Bundestag aktuell eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen hat.

„Mit den gefassten neuen Beschlüssen helfen wir den Kommunen außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise“, so Rüddel mit dem Hinweis, dass Bund und Länder die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund 11 Milliarden Euro kompensieren. Der Abgeordnete ergänzt: „Wir stärken strukturell die Kommunalfinanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im Hartz-IV-System beteiligt. 3,4 Milliarden Euro beträgt die Entlastung pro Jahr.“

Abgelehnt wird ein Überbietungswettbewerb, was der Bund über das Jahr 2020 hinaus noch weiter für die Kommunen leisten soll. Rüddel: „Die Forderungen ignorieren die verfassungsmäßige Ordnung und verkennen das Ausmaß der schon vorher bereitgestellten Hilfsleistungen. Für die Kommunalfinanzen sind nach dem Grundgesetz die Länder zuständig.“

Der Bund habe in den letzten Jahren die Länder und Kommunen massiv entlastet. Dies mache sich in der Verteilung der Steuereinnahmen inzwischen stark bemerkbar. So werde der Bund dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Länder haben: „Die Länder und Kommunen werden bereits 2021 das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen erreichen, der Bund erst 2023.“

Die Bundeshilfen entließen die Länder nicht aus ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen. Auch seien die Bundesmittel kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten.

Die erweiterten Berichtspflichten für die Länder hinsichtlich der Verwendung der Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuereinnahmen, die im Zuge der Einigung mit FDP und Grünen vereinbart worden sind, seien zu begrüßen. „Von den Ländern, und hier speziell auch von der Landesregierung in Mainz, erwarten wir, dass auch sie der erweiterten Berichtspflicht zustimmen und ihre Kommunen nicht aus Angst vor Transparenz im Regen stehen lassen“, betont der CDU-Parlamentarier.

Dabei sei es mehr als ärgerlich, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht in der Lage war, rechtzeitig mit den beiden Oppositionsparteien eine Einigung zur Sicherung der für die Grundgesetzänderung erforderliche 2/3-Mehrheit zu erzielen. „Ohne das Engagement der Unionsfraktion hätte die vom Bundesfinanzminister verantwortete Hängepartie den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gefährdet“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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