BERLIN – REGION – „Das neue Schienenlärmschutzgesetz muss umgesetzt und kontrolliert werden!“

BERLIN – REGION – „Das neue Schienenlärmschutzgesetz muss umgesetzt und kontrolliert werden!“ – Erwin Rüddel zu den Forderungen der „Parlamentsgruppe Bahnlärm“

„Eine Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Waggonbesitzer bedeutet unnötigen und weiterhin krankmachen Lärm an Bahnstrecken. Umso mehr gilt: laute Räder identifizieren, aussortieren, reparieren – und sanktionieren“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, Mitbegründer und Sprecher der interfraktionellen Parlamentsgruppe Bahnlärm zum Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes anlässlich des Fahrplanwechsels.

Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) dürfe nicht zu einem stumpfen Schwert werden. Es habe lange genug gedauert, bis das Gesetz zur Bekämpfung von Bahnlärm endlich in Kraft getreten sei: „Nun dürfen keine lauten Güterwagen mehr im deutschen Schienennetz verkehren. Und das unterstützen wir sehr, denn nur eine leisere Bahn wird von den Menschen entlang der Gleisstrecken akzeptiert.“

Lärm, Erschütterungen und Feinstaub beeinträchtigten in hohem Maße die Lebensqualität an den hoch frequentierten Bahnstrecken nicht nur im Mittelrheintal und auf der Siegstrecke; die Folgen für Gesundheit, Immobilienwerte, Tourismus und andere Wirtschaftszweige seien zum Teil dramatisch. Es sei aber alles andere als hilfreich, wenn der Bundesverkehrsminister kurz vor Inkrafttreten erkläre, dass Verstöße gegen die Verordnung bis Dezember 2021 nicht sanktioniert würden. Zudem müsse die Kommunikation hinterfragt werden.

Erst in letzter Sekunde sei in einem Schreiben an diverse Verbände darauf hingewiesen worden, dass die Sanktionen im ersten Jahr ausgesetzt werden. Weder die Abgeordneten noch die Öffentlichkeit seien informiert worden. Das zeuge nicht gerade von Respekt gegenüber den Betroffenen, die die Wirksamkeit des Gesetzes erwarten, zudem auch nicht gegenüber dem Parlament als Gesetzgeber.

Die Parlamentsgruppe Bahnlärm macht deutlich: „Selbst wenn eine solche Regelung dem Schweizer Modell folgt, darf keinesfalls das Signal entstehen, die Schlagkraft des Gesetzes werde durch diese ‚Schonfrist‘ gemildert.“ Die Einhaltung des Schienenlärmschutzgesetzes müsse von Beginn an stark kontrolliert werden, auch wenn zunächst „nur“ eine Mahnung erfolgt.

Ohne Wenn und Aber laute die Forderung: „Identifizieren, aussortieren, reparieren – und sanktionieren!“ Zu begrüßen sei, dass „jetzt auch aufgrund unserer Initiativen“ die Machbarkeitsstudie für die alternative Neubaustrecke – also die tunnelgeführte Lösung von Troisdorf nach Mainz/Bischofskeim – auf den Weg gebracht wurde.

„Wir fordern nun aber auch deren zügige Umsetzung ebenso ein, wie den weiteren Einsatz für einen nachhaltigen Lärmschutz und drängen beim Bund und der Deutschen Bahn auf zusätzliche Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Trassen. Ergänzende Anstrengungen für aktiven und passiven Lärmschutz sind erforderlich – wie leisere Weichen, Schienenstegdämpfer, Lärmschutzwände sowie weitere, neue Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Beitrag teilen