BERLIN – MdB Ellen Demuth setzt sich für Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein
BERLIN – MdB Ellen Demuth setzt sich für Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein – Fristverlängerung zum Ganztagsausbau schafft Sicherheit für Familien und Kommunen
Der Bundestag hat in dieser Woche über die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beraten. „Eltern brauchen Verlässlichkeit und Kinder eine gute Betreuung. Die nun von uns auf den Weg gebrachte Verlängerung des Investitionsprogramms für den
flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen um zwei Jahre ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung von Familien und Bildung in Deutschland“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend. Für die Mutter einer Tochter geht der Nutzen des Programms weit über die Förderung rein baulicher Maßnahmen hinaus: „Es stärkt die Bildungsgerechtigkeit für Kinder, entlastet Familien und ist ein entscheidender Hebel, um insbesondere Mütter aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten aus der Teilzeitfalle zu befreien.“
Hintergrund für das 3,5 Milliarden Euro umfassende Förderprogramm ist das Ganztagsförderungsgesetz, mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt wird. Aufgrund von umfangreichen
Planungsprozessen, überbordender Bürokratie oder Fachkräfte- und Lieferengpässen in der Baubranche, sind die Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden.
„Die Förderungsfristen drohten gerade unter der Ampel-Regierung auszulaufen. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei weitere Jahre geben wir den Kommunen jetzt nicht nur Luft zum Atmen. Wir geben ihnen auch die gewünschte Planungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen und damit die Zeit, ihre Projekte bis 2029 umzusetzen“, erklärt Demuth.
Konkret soll das Gesetz so geändert werden, dass Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Die Finanzhilfen können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden.