BENDORF – Fahrzeugführer eines E-Scooter erst 12 Jahre alt
BENDORF – Fahrzeugführer eines E-Scooter erst 12 Jahre alt
Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel der Polizei ein E-Scooter mit einem ungültigen (blauen) Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer erst 12 Jahre alt war. Gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist das Mindestalter für das Führen von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Im Nachhinein konnte der Vater nachweisen, dass das Fahrzeug bereits neu versichert ist, jedoch das neue Versicherungskennzeichen noch nicht eingetroffen war. Quelle: Polizei