„Behinderten-Testament“

FLAMMERSFELD – „Behinderten-Testament“ –

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das vererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der Informationsabend erfolgt am Donnerstag, 30. September, in der Zeit von 19.30 bis 21 Uhr in Rathaus, im Sitzungssaal, in der Rheinstraße 17, in Flammersfeld.

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