Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens für die Presbyteriumswahl 2024

ALTENKIRCHEN – Beginn des Wahlvorschlagsverfahrens für die Presbyteriumswahl 2024

Am Sonntag, dem 4. Juni beginnt das Wahlvorschlagsverfahren für die Presbyteriumswahl 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Alle Mitglieder einer evangelischen Kirchengemeinde sind dazu aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten für das neu zu wählende Presbyterium vorzuschlagen. Wahlvorschläge können bis einschließlich 15. Juni bei der eigenen Kirchengemeinde abgegeben werden.

Die eigentliche Presbyteriumswahl findet am 18. Februar 2024 statt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt sind. Kandidierende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Neben den Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium.

Stichwort: Presbyterium

Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der EKiR Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.

Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin.

Beitrag teilen