Bahnlärm steht im Mittelpunkt
BERLIN – Neue Anhörung zur Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung – Bahnlärm im Mittelpunkt – Die Bundesregierung hat im April die Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) erlassen, die die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aus 2013 nun umsetzen soll. Das BImSchG gewährt in Verbindung mit der BImSchV einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm. Ziel der Gesetzesänderung ist u.a., die Regelungen zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege zu aktualisieren.
Vor der Verabschiedung dieser neuen Regelung im Bundestag wird es nun eine neue Expertenanhörung geben. Hierfür hatten sich viele engagierte Bürger und Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm bei dem CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel eingesetzt. Daraufhin hat sich Erwin Rüddel bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss für ein weiteres Expertengespräch stark gemacht, bei dem nochmal auf die besonderen Belastungen durch den Bahnlärm sensibilisiert werden kann.
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine weitere Anhörung zur Novelle der Verkehrslärmschutzverordnung beschlossen. Erwin Rüddel sieht darin auch einen wichtigen Schritt, weiter für das Thema „Bahnlärm“ zu sensibilisieren.