Bätzing-Lichtenthäler: Pflegereform macht vieles besser, aber nicht alles gut

Personen - Politik Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPDMAINZ – Bätzing-Lichtenthäler zum Pflegestärkungsgesetz: Pflegereform macht vieles besser, aber nicht alles gut – „Trotz der einen oder anderen Nachbesserung in der Vergangenheit, kommen besonders Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung immer noch zu kurz. Das liegt maßgeblich an den verengten Kriterien, die über eine Pflegestufe entscheiden. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bekommen wir jetzt ein Verfahren, das Einschränkungen umfassend berücksichtigt, beispielsweise auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte“, erklärte Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des Beschlusses der Bundesregierung, eine weitere Pflegereform auf den Weg zu bringen.

„Für die Lebensqualität vieler Menschen mit Pflegebedarf ist es von zentraler Bedeutung, wieviel Unterstützung sie finanzieren können, etwa um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Deshalb war es wichtig, dass die SPD-regierten Länder in den Koalitionsverhandlungen auf eine ausreichende finanzielle Grundlage für den Reformprozess hingewirkt haben. Zusätzliche fünf Milliarden Euro pro Jahr können für deutliche Leistungsverbesserungen genutzt werden“, so die Ministerin.

Ein Teil der Leistungsverbesserungen ist bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten, unter anderem durch höhere Leistungen für Tagespflege. Das jetzige Reformvorhaben sieht beispielsweise vor, dass pflegebedürftigen Menschen in Pflegestufe I mit Demenz durch eine gesetzliche Überleitung ab Januar 2017 statt monatlich 689 Euro dann 1.298 Euro für die Betreuung durch ambulante Pflegedienste zur Verfügung stehen.

„Der Gesetzentwurf widmet sich umfassend der Neugestaltung von Pflegeversicherungsleistungen. Weitgehend außen vor bleiben jedoch Regelungen an den Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen“, kritisierte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. So ist der im Koalitionsvertrag festgehaltene Auftrag, die Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten geriatrischer Rehabilitation zu prüfen, noch nicht abgearbeitet. Unverändert bleibt auch die ungerechtfertigte Schlechterstellung in der Pflegeversicherung bei Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Zudem lässt der Gesetzentwurf vollkommen offen, wie die sozialhilferechtliche Absicherung für pflegebedürftige Menschen angepasst wird, denen die Pflegeversicherungsleistungen nicht ausreichen, um pflegebedingte Aufwendungen zu finanzieren. „Schließlich hätte ich mir in dem Gesetzentwurf auch einen Impuls für die pflegerische Infrastruktur gewünscht, indem die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege umgesetzt werden. Hier ist der Bund gefordert, noch nachzuliefern.“

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