Autokennzeichen gestohlen und Trunkenheit am Steuer

MUDERSBACH – Am Sonntag, 24. Januar gegen 16.20 Uhr, teilte eine Angestellte des Sonnenstudios in Mudersbach- Niederschelderhütte der Polizeidienststelle Betzdorf telefonisch mit, dass in einer Kabine ein Mann eingeschlafen sei. Nachdem es gelungen sei, den offensichtlich alkoholisierten Mann zu wecken, habe sich dieser in einen schwarzen VW Golf gesetzt und sei Richtung Betzdorf davon gefahren. Zunächst fuhren die eingesetzten Polizeibeamten die Halteranschrift in Kirchen an. Dort stand der gesuchte Pkw bereits vor dem Haus. Die Scheiben des Pkw waren Schnee- und eisfrei. Dach und Motorhaube waren noch schneebedeckt. Im frisch gefallenen Schnee konnte erkannt werden, dass der Pkw gerade erst dorthin gefahren sein muss. Von der Fahrertüre aus führten grobstollige Fußabdrücke in Richtung des Wohnhauses und dann weiter über eine Holzaußentreppe zur, im Dachgeschoss befindlichen, Wohnung des Halters. Hier waren ausschließlich die Schuhabdrücke feststellbar, die in die Wohnung führten. Auf das Klingeln an der Wohnungstür wurde vom Halter die Tür geöffnet. Ihm wurde der Grund des Erscheinens der Polizei mitgeteilt. Er wurde belehrt, dass er im Verdacht stehe, unter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug geführt zu haben und nun Beschuldigter im Strafverfahren sei. Zunächst leugnete er, überhaupt gefahren zu sein. Über Alkoholkonsum wollte er keine Angaben machen. Da er aber offensichtlich alkoholisiert war, wurde er mit zur Dienststelle genommen. Dabei ging er die Holztreppe wieder hinunter und hinterließ die gleichen Schuhabdrücke. Ein durchgeführter Alko-Test ergab eine deutliche Alkoholaufnahme. Die Blutprobe wurde auf der Dienststelle entnommen und die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Entscheidung gesandt.
Kennzeichendiebstahl in Betzdorf in der Kirchener Straße
BETZDORF – Auf einem Parkplatz in Betzdorf wurden von einen Auto die Kennzeichen geklaut. In der Zeit von Mittwoch, 20. Januar ab 13.30 Uhr bis Freitag, 22. Januar bis 16.00 Uhr hatte ein Fahrzeughalter seinen VW Golf, amtliche Kennzeichen AK – RW 218, auf dem Parkplatz des REWE XL Einkaufsmarktes in Betzdorf, Kirchener Straße geparkt. Als er sein Fahrzeug abholen wollte, stellte er fest, dass beide Kennzeichen abgeschraubt, teilweise sogar abgerissen und mitgenommen wurden.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung und anschließendem unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle in Wissen
WISSEN – Ein 21jähriger Autofahrer befuhr am Sonntag, 24. Januar gegen 03.45 Uhr mit seinem Wagen die Straße „Im Biesem“ von der Schulstraße kommend in Richtung der Straße „Im Kreuztal“. Dort kam er mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen ein Vorfahrtsschild. Am Auto und am Schilderpfosten entstand ein Sachschaden von ca. 700 Euro. Der Fahrzeugführer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Nach aufwendigen Ermittlungen der Polizei konnte der Fahrzeugführer aber im Raum Wissen angetroffen werden. Zur Feststellung der Art seiner Beteiligung an dem Verkehrsunfall und Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde der junge Mann zur Polizeidienststelle nach Betzdorf gebracht. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Weiterhin wurde das Fahrzeug zur Beweissicherung und der Identitätssicherung des Fahrzeugführers sichergestellt. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges wurden neben den Schäden, die an der Unfallstelle in der Straße „Im Kreuztal“ entstanden, weitere Schäden am Unterboden des Frontbereiches festgestellt. Im Laufe des Sonntagvormittages hatte eine Anwohnerin der Böhmerstraße in Wissen gemeldet, dass der Grenzzaum auf einer Länge von vier Metern von einem Fahrzeug umgefahren worden sei. In einer scharfen Rechtskurve war dort auf der schmalen Fahrbahn ein Fahrzeug in den Zaun gefahren. Der Sachschaden wird auf 1.400 Euro beziffert. Augenscheinlich war ein Fahrzeug nach links von der Fahrbahn abgekommen und gegen den Zaun geprallt. Auch dort entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Als Unfallzeit wird die Nacht von Samstag auf Sonntag von der Polizei angenommen. Aufgrund der Unfallspuren vor Ort und der Beschädigungen an dem sichergestellten Fahrzeug, sieht die Polizei dieses Fahrzeug als das verursachende Fahrzeug an.