Auswirkungen der „neuen“ Bioabfall-Verordnung für den Kreis Neuwied

BiotonnenKREIS NEUWIED – Auswirkungen der „neuen“ Bioabfall-Verordnung für den Kreis Neuwied hat sich bei der Verwertung von Bio- und Grünabfall zukunftsweisend aufgestellt – „Der Landkreis Neuwied sieht mit der novellierten Bioabfall-Verordnung keinerlei negativen Auswirkungen auf die derzeitige Kostenstruktur bei der Verwertung sowie auf den Gebührenhaushalt,“ so der 1.Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent Achim Hallerbach. Mit der seit dem 1. Mai 2012 geänderten Bioabfall-Verordnung hat sich der Landkreis Neuwied bereits im Sommer 2011 mit der Neuausschreibung der diesbezüglichen Dienstleistungen perspektivisch und zukunftsweisend aufgestellt. „Mit den aktuellen Entsorgungsverträgen werden die Bio- und Grünabfälle auch weiterhin ordnungsgemäß entsorgt“, bestätigt Achim Hallerbach. Die Novellierung der Bioabfall-Verordnung gilt grundsätzlich für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen sowie gärtnerisch genutzten Flächen. Hierzu hat der Landkreis Neuwied bereits in 2011 Dienstleistungsverträge bis mindestens 31. Dezember 2015 über in Summe bis zu 10.000 Tonnen pro Jahr Grün- sowie in 2012 über weitere 30.000 Jahrestonnen Bioabfälle abgeschlossen.

Die Verwertung der Bioabfälle wurde dabei über die Verarbeitung in einer regionalen, zertifizierten sowie den Anforderungen der Qualitätskriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. unterliegenden Bioabfall-Kompostanlage abgeschlossen. Die Grünabfälle werden nach der Sammlung und Aufbereitung einer thermischen Verwertung zugeführt und unterliegen damit nicht der Bioabfall-Verordnung. „Doch damit nicht genug“, so Achim Hallerbach. „Wir lassen uns zusätzlich von den Entsorgern den Nachweis über die ordnungsgemäße Verwertung der Bio- und Grünabfälle bescheinigen. Jegliche Änderung in der Verwertung der Bio- und Grünabfälle sind von den Entsorgern vorher anzuzeigen und von uns freizugeben.“ Durch diesen Regelmechanismus „sind auch Erhöhungen in der Kostenstruktur der Verwertung für unsere Bio- und Grünabfalle über die derzeit bestehenden Vertragslaufzeiten nicht zu erwarten,“ betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Nicht zuletzt die Skandale um die Belastung von Ackerflächen mit Perfluorierten Tensiden (PFT) oder um den EHEC-Erreger haben dazu geführt, dass Bioabfälle, die in der Land- und Forstwirtschaft verwertet werden, strengeren Auflagen bei der Dokumentations- und Nachweispflicht sowie bei der hygienisierenden Behandlung unterworfen sind.

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