Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Neuwied zum 01. April aufgehoben
NEUWIED – Aufhebung der Stallpflicht – Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Neuwied wird zum 01. April 2017 aufgehoben. Im Kreis sind bis dato keine Vögel, die an Vogelgrippe erkrankt waren, aufgefallen. Auch Meldungen hinsichtlich verendeter Vögel sind in den letzten Tagen nicht aufgetreten. Der letzte tote Greifvogel wurde am 13. März untersucht und wies kein Vogelgrippevirus auf.
Nach einer erneuten Risikobeurteilung ist davon auszugehen, dass sich das Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel soweit minimiert hat, dass es gerade unter dem Aspekt des Tierschutzes, nicht vertretbar wäre, die Aufstallung fortzusetzen.
Aufgrund der flächendeckenden Ausbreitung in Deutschland besteht aber noch ein geringes Restrisiko, dass das Virus in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werden könnte. Daher müssen die derzeit gültigen Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleinen Beständen weiter eingehalten werden.
Das aktuelle Vogelgrippegeschehen hat gezeigt, wie schnell sich dieses Virus verbreiten kann und wie lang Maßnahmen, wie beispielsweise die Stallpflicht, andauern können. Daher appelliert das Veterinäramt an die Geflügelhalter, für ihre Bestände stets im Blick zu haben, dass sie ihre Tiere ggf. für Monate tierschutzgerecht unterbringen müssen. Darüber hinaus bedankt sich das Veterinäramt für das Verständnis und die Kooperationsbereitschaft der Tierhalter.