Auch mit Handicap ins Wahllokal – oder Briefwahl beantragen

Logo KommunalwahlNEUWIED – Auch mit Handicap ins Wahllokal – oder Briefwahl beantragen – Die Stadt Neuwied erleichtert Menschen mit Handicap am Sonntag, 25. Mai, die Wahllokale aufzusuchen. So werden für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer dafür zum Teil spezielle Rampen errichtet. Ob der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist, kann im Internet eingesehen werden: unter www.neuwied.de/stimmbezirke.html. Für blinde und sehbehinderte Menschen bietet das Wahlamt einen besonderen Service.

Die betroffenen Personen können am Wahlsonntag unter der Nummer 02631 8020 das Wahlamt anrufen, das dann dafür sorgt, dass diese Wähler beim Besuch des Wahlraums unterstützt werden. Wer nicht vor Ort seine Stimme abgeben möchte, kann bis zum Freitag, 23. Mai, 18 Uhr, beim Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied (Sitzungssaal 3. OG, Büro 357 bis 359, Engerser Landstraße 17, Neuwied) mündlich, schriftlich oder elektronisch noch Briefwahlunterlagen beantragen. Bis zu diesem Termin kann auch im Briefwahlbüro gewählt werden. Ein Online-Briefwahlantrag steht zum Download unter www.neuwied.de/briefwahl.html zur Verfügung.

Alternativ dazu kann ein Antrag auf Briefwahlunterlagen an wahlamt@neuwied.de gerichtet werden. Bei dem Antrag per Email sind der Name, die Vornamen, der Tag der Geburt und die Anschrift des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus sollten wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Stimmbezirks- sowie die Wählerverzeichnisnummer, die in der Wahlbenachrichtigung steht, angegeben werden. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Anschrift gewünscht wird, muss auch diese Anschrift angegeben werden.

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