„Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konsequent verbessern!“

REGION – „Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konsequent verbessern!“ – Erwin Rüddel fordert weniger Teilzeitbeschäftigte bei fairen Löhnen – „Auch im Landkreis Altenkirchen gilt es attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. Dieser Appell richtet sich insbesondere an die Pflegeeinrichtungen vor Ort“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel und nimmt Bezug auf ein Schreiben an alle deutschlandweiten 27.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

„Hier werden konkret Chancen aufgezeigt, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“, so der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Pflege.

Gleichwohl sei man bei der Umsetzung dieser Ziele auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen. „Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird“, betont Rüddel, der sich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen stark gemacht hat, damit Pflegekräfte überall fair bezahlt werden.

Zudem könnten die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – und das nicht nur was die Personalkosten anbelangt. „Denn die Arbeitgeber haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, merkt der Abgeordnete an und weist gleichzeitig darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen wurde. Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen bereits seit 2015 die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert.

„Auf der anderen Seite haben die Kostenträger das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen“, fügt der Gesundheitspolitiker hinzu. Aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergäben sich zudem Chancen um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit begegnen zu können.

„Viele Pflegekräfte arbeiten nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden, wie in der Tages- und Kurzzeitpflege“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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