„Antragsflut“ zur Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes ist ausgeblieben
REGION – Zur Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes seit dem 01. August 2013 – Betreuungsgeld – „Antragsflut“ ist ausgeblieben – Wahlfreiheit muss gewährleistet bleiben – Weit weniger Eltern aus dem Kreis Neuwied als zunächst angenommen, haben im Kreis Neuwied die zum 01. August 2013 neu eingeführte Leistung des Betreuungsgeldes in Anspruch genommen. So lautet die eher nüchterne Bilanz des Kreisjugendamtes, nachdem das erste „Antragsjahr“ nun zu Ende gegangen ist. „Mit insgesamt 478 Antragsteller/innen haben rund die Hälfte aller Eltern von Kindern, die im zurückliegenden Jahr ein Jahr alt geworden sind, diese laufende Geldleistung beantragt“, so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Bezogen auf die grundsätzlich anspruchsberechtigen Eltern der Kinder zwischen dem 1. und dem 3. Geburtstag beziehen sogar nur rund ein Viertel der Eltern Betreuungsgeld.
„Die Antragszahlen sind für uns in mehrerlei Hinsicht aufschlussreich“, kommentiert der zuständige Dezernent für Jugend und Familie, Achim Hallerbach, die Zahlen. „Sie zeigen uns einerseits, dass sich viele Eltern ganz bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder insbesondere in den ersten beiden Lebensjahren selbst zu betreuen. „Andererseits“, so Hallerbach weiter, „leiten wir aus der insgesamt doch eher zurückhaltenden Antragszahl her, dass gerade die institutionelle Betreuung für viele Eltern eine echte Alternative und oft die einzige Möglichkeit ist, Beruf und Familie verlässlich miteinander vereinbaren zu können.“ Diesen Eindruck bestärken übrigens auch die immer weiter steigenden Anmeldezahlen von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr in den Kitas im Kreis.
Hallerbach unterstützt die Forderung nach bundesweit einheitlichen Umsetzungsregelungen. Die Länder haben ihre spezifischen Verfahren und Vordrucke, die auch unterschiedlich vorbereitet an die potentiellen Antragsteller gehen. Bayern zum Beispiel stellt den Anspruchsberechtigten fast fertige Anträge zur Verfügung die grundsätzlich nur noch unterschrieben werden müssen. Alle Bundesländer müßten helfen, den Anspruchsberechtigten gleiche Chancen zu bieten. „Der Aufwand für die Beantragung im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied ist eher gering, weil die Kolleginnen zum Beispiel in den Fällen, in denen auch die Elterngeldbearbeitung schon über unser Kreisjugendamt gelaufen ist, eine Datenübernahme vornehmen und außerdem die Prüfung der Anträge auf das Notwendige beschränken,“ erklärt der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Wichtig sei, dass die Wahlfreiheit für die Eltern gewährleistet bleibt.
Das Betreuungsgeld ist keine „Bevormundung der Familien“. Das Betreuungsgeld ist nach Ansicht des Kreisjugendamtes ein weiterer Baustein der Entscheidungs- und Wahlfreiheit und um Vielfalt für die Eltern. „Sie sollen selbst frei entscheiden können, welchen Betreuungsweg sie wählen. Wir vertrauen auf die Erziehungskompetenz der Eltern und begegnen ihnen nicht mit Misstrauen,“ so Achim Hallerbach abschließend.
Betreuungsgeld beantragen können alle Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren selbst betreuen und nicht zum Kita-Besuch anmelden und nicht die Kindertagespflege nutzen. Das Betreuungsgeld beträgt seit dem 01.August 2014 150 Euro monatlich. Anspruchsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die nach dem 01. August 2012 geboren wurden. Betreuungsgeld wird in der Regel im Anschluss an den Elterngeldbezug ab dem 15. Lebensmonat gezahlt, und das längstens für 22 Monate. Spätestens zum 3. Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf Betreuungsgeld.