Anstellungen und Beförderungen nach Gutsherrenart rechtswidrig
MAINZ – Anstellungen und Beförderungen nach Gutsherrenart rechtswidrig
Seit 2020 wurde in verschiedenen parlamentarischen Initiativen die Praxis der Einstellungen und Beförderungen in der Staatskanzlei und den Ministerien in Rheinland-Pfalz intensiv beleuchtet. Vor allem das Umweltministerium – auch durch die im Zuge der Beförderungsaffäre erfolgten Rücktritte der damaligen Ministerin Ulrike Höfken (Bündnis90/Die Grünen) und des Staatssekretärs Thomas Griese – stand dabei im Fokus.
Auch der Landesrechnungshof monierte die rechtswidrige Beförderungspraxis bei Beamten und die Beurlaubung von Staatssekretären.
In der aktuellen Sitzung des Innenausschusses wurden weitere Vorgänge auch in den übrigen Ministerien und der Staatskanzlei thematisiert. „Jede kleine Verwaltung im Land darf nur befördern, wenn eine schriftliche Beurteilung des Vorgesetzten vorliegt sowie die entsprechende Dienstlaufbahn-Voraussetzung erfüllt ist – und bei Beamten dies nach den Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung. Scheinbar gelten diese Regeln in den obersten rheinland-pfälzischen Behörden nur bedingt. Beförderungen nach Gutsherrenart scheinen hier die Regel gewesen zu sein“, resümiert Joachim Streit, Vorsitzender der FREIEN-WÄHLER-Landtagsfraktion die vorgetragenen Tatbestände.
Ob jetzt schon alle Fragen beantwortet sind, bleibt dahingestellt, werden doch von den Ministerien oftmals personalwirtschaftliche oder datenschutzrechtliche Gründe angeführt, um seit mehr als drei Jahren nur scheibchenweise oder gar nicht die Frage der Parlamentarier zu beantworten.