ANDERNACH-KOBLENZ – ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland bewertet die Entscheidung des OVG Koblenz zur Sonntagsöffnung in Andernach als Teilerfolg

ANDERNACH-KOBLENZ – ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland bewertet die Entscheidung des OVG Koblenz zur Sonntagsöffnung in Andernach als Teilerfolg – Der Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) als Teilerfolg. „Wir fordern seit dem 2017er Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die zuständigen Behörden mit Nachdruck auf, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Wahrung des Ladenöffnungsgesetztes nachzukommen. Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen an Sonntagen grundsätzlich geschlossen sein. Das OVG hat unser Anliegen in Teilen bestätigt. Am Sonntag darf nur öffnen, wer nicht den Konsum und den Kommerz in den Vordergrund stellt. Der Veranstaltungsanlass muss prägend sein“, sagt Michael Blug, Landesbezirksleiter von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland. Dies bestätigte auch das OVG.

Auch Marion Paul, Bezirksgeschäftsführerin des ver.di Bezirks Mittelrhein sieht dies so: „Wir sehen sehr wohl die Nöte des Einzelhandels hier in der Region. Wir glauben aber nicht, dass mit verkaufsoffenen Sonntagen der Konkurrenz durch das Internet erfolgreich begegnet werden kann. Der Schließung von Geschäften, und die damit einhergehende abnehmende Attraktivität der Innenstädte, wird der Handel niemals wirksam mit verkaufsoffenen Sonntagen begegnen können. Hier bedarf es anderer kreativer Ideen.“

„Vorerst können wir davon ausgehen, dass auch im nächsten Jahr geplante Sonntagsöffnungen anlässlich des Geysir-Frühling und der Auto- und Freizeitschau nicht möglich sein werden. Ob die von den Richtern genannten Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung anlässlich Andernach vorliegen, wird sich zeigen“, sagt Volker Euskirchen, ver.di-Landesfachbereichsleiter.
Rund 500 Anhörungen zu Sonntagsöffnungen erhält ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland jährlich: „Der arbeitsfreie Sonntag ist grundgesetzlich geschützt. Dieser Schutz muss auch durch die öffentliche Hand gewährleistet werden“, sagt Monika Di Silvestre, Landesfachbereichsleiterin Handel.

ver.di befindet sich derzeit auch in einem Normenkontrollverfahren gegen einen verkaufsoffenen Sonntag im Herbst 2018 in Bad Kreuznach. Dazu lässt der Landesbezirk derzeit auch den Bad Kreuznacher Mantelsonntag 2019 gerichtlich überprüfen.

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