Altöl richtig entsorgen
KREIS ALTENKIRCHEN – Altöl richtig entsorgen
Der Ölwechsel ist eine der häufigsten Wartungsaufgaben am Fahrzeug. Wer dies selbst durchführt, sieht sich oft mit dem Problem der fachgerechten Altölentsorgung konfrontiert.
Altöle sind Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischem Öl bestehen. Da von Ölen eine große Umweltgefahr ausgeht (ein Liter Öl kann bis zu 1 Million Liter Trinkwasser verschmutzen), wurde die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung des Abfalls bereits seit 1987 in der Altölverordnung geregelt. Die AltölV wurde zuletzt 2020 geändert und den aktuellen Umweltschutzzielen angepasst.
Wer privat Altöl entsorgt, muss in der Regel nichts dafür bezahlen.
Grundsätzlich gilt, wer Öl für Motoren und Getriebe verkauft, muss die gleiche Menge an Altöl kostenlos zurücknehmen. Zu dieser Rücknahmeverpflichtung zählen auch der Ölfilter und die durch den Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle (z. B. Putzlappen).
Von dieser Regelung ist auch der Internethandel nicht ausgenommen. Der Onlinehändler ist verpflichtet, dem Käufer in zumutbarer Entfernung eine Annahmestelle mitzuteilen, an der er sein Altöl und die ölhaltigen Abfälle kostenlos zurückgeben kann.
Die kostenlose Rückgabe erfolgt gegen Vorlage des Kassenbons, daher diesen stets gut aufbewahren.
Damit bei den Altölen eine hochwertige stoffliche Verwertung möglich ist, wurden 4 Sammelkategorien in der Altölverordnung implementiert. Die Altöle aus Motoren und Getrieben fallen in die Sammelkategorie 1, aus denen durch Raffination wieder neue Schmierstoffe erzeugt werden. Um dies zu gewährleisten, darf das Altöl nie mit anderen Stoffen wie z. B. Benzin, Brems- oder Kühlflüssigkeit vermischt werden.
Wer doch mal seinen Einkaufsbeleg nicht aufbewahrt hat, hat im Landkreis Altenkirchen die Möglichkeit, Altöl in haushaltsüblichen Mengen (bis max.10 Liter) am Umweltmobil abzugeben.
Wer trotz dieser möglichen Verwertungswege Altöle illegal ablagert oder entsorgt, macht sich einer Umweltstraftat schuldig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 € rechnen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes. Unter
E-Mail abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 02681 81-3070 werden Sie stets umfassend und kompetent beraten.