ALTENKIRCHEN – Mehr Geld für Miete, aber weniger Chancen: Wohnraumsuche im Kreis Altenkirchen
ALTENKIRCHEN – Mehr Geld für Miete, aber weniger Chancen: Wohnraumsuche im Kreis Altenkirchen – Caritas-Fachberatung Wohnraumsicherung verweist auf die Grenzen des „Schlüssigen Konzepts“
Wie hoch darf eine Miete sein, wenn Mieterinnen oder Mieter auf so genannte „Kosten der Unterbringung“ (KdU) von Jobcenter oder Sozialamt angewiesen sind? Über diese Frage wird erneut der Kreistag in diesen Tagen entscheiden müssen. Einen Vorschlag hat das Unternehmen „Empirica“ aus den im Netz angebotenen Wohnungen errechnet. Stimmen die Abgeordneten den daraus resultierenden Empfehlungen für Single-, Zwei – oder Mehrpersonenhaushalte zu, werden diese hier empfohlenen Höchstgrenzen für Mieten übernommen.
Zuletzt geschah eine Anpassung im Spätherbst 2023. Künftig sollen etwa mögliche „Aufstocker“ bzw. Menschen, die KdU beziehen und als Single leben statt derzeit 430 oder – je nach Region – 440 Euro für ihre Kaltmiete, 490 beziehungsweise 470 Euro erhalten können.
Nach nahezu zwei Jahren Erfahrung aus der Arbeit der Fachberatung Wohnraumsicherung, weist der Caritasverband jedoch darauf hin: Für viele Wohnungssuchende greift diese allein pekuniäre Unterstützung zu kurz. Denn konkret gesucht werden in den meisten Ausschreibungen Menschen ohne Schufa-Eintrag und Haustier, gerne besonders ruhige Mitparteien, in denen zudem nicht geraucht wird. Das schränkt die Auswahl etwa für Alleinerziehende oder Familien erheblich ein. Gerade in der ländlichen Umgebung von Altenkirchen kommen zahlreiche angebotene Unterkünfte erst gar nicht in Betracht, weil die fußläufige Erreichbarkeit von Bus und Bahn Voraussetzung für Personen ohne Führerschein und Auto ist.
Dramatisiert hat sich die Wohnlage für Menschen in prekären Lebenssituationen oder geringem Einkommen, weil Jobcenter-Klientinnen und -klienten von Vermietenden nicht mehr gerne berücksichtigt werden. Galt die vom Jobcenter ausgezahlte Miete früher als besonders sicher, hat sich diese Sichtweise heute verändert.
Mehr als ein Viertel der Menschen im Leistungsbezug aus dem Landkreis Altenkirchen „buttern“ deshalb aus ihren ohnehin knapp bemessenen Bezügen Geld dazu, um ein Dach über dem Kopf zu finden. Eine allgemeine Erhöhung der Sätze für SGB II-Klientinnen und -klienten mit diesem neuen Schlüssigen Konzept führt – so sind die Erfahrungen – eher dazu, dass auch die Mieten weiter steigen und Vermieter profitieren. So wird diese Personengruppe weiterhin immer mehr vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen.
Eine Begleitung sowohl der Suchenden als auch der Vermieter kann in dieser Situation hilfreich sein.
Tatjana Bär-Otto, Fachberaterin der Wohnraumsicherung, lädt Vermieter sehr herzlich ein, Kontakt aufzunehmen. Sie bietet diese persönliche Begleitung bei der Anbahnung eines Mietverhältnisses an und unterstützt gerne – auch im Kontakt mit den Sozialleistungsträgern.
Kontakt: Tatjana Bär-Otto, Fachberatung Wohnraumsicherung, Rathausstraße 5, 57610 Altenkirchen, 0152-22888218 , tatjana.baer-otto@caritas-rheinsieg.de



















