ALTENKIRCHEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Altenkirchen
ALTENKIRCHEN – Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Altenkirchen
Am 08. August 2024 gegen 15:30 Uhr erschien eine 42-jährige Frau bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen, um sich dort zu erkundigen, welche Hürden sie für eine Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis überwinden muss. Nachdem der Einwohnerin des Landkreises Altenkirchen dies erläutert wurde, verließ sie das Büro des Sachbearbeiters und begab sich auf den Parkplatz der Kreisverwaltung, wo sie ohne Fahrerlaubnis in ihren PKW stieg und vom Parkplatz fuhr. Durch sofortige Mitteilung der Kreisverwaltung konnte das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Da gegen die Frau mehrere gleichgelagerte Ermittlungsverfahren laufen, wurde der von ihr geführte PKW zusätzlich sichergestellt. Die 42-Jährige hat sich nun einem entsprechenden Strafverfahren zu stellen. Quelle: Polizei