ALTENKIRCHEN – Betreuungsrecht – Rechte und Pflichten eines Betreuers

ALTENKIRCHEN – Betreuungsrecht – Rechte und Pflichten eines Betreuers – Diana Utgenannt und Wolfram Westphal vom Betreuungsverein Diakonie e.V. in Altenkirchen informieren am Dienstag, 20. Oktober 2020, ab 16:00 Uhr im Haus der evangelischen Kirche in Altenkirchen zum Thema: Betreuungsrecht – Rechte und Pflichten eines Betreuers. Ein Unfall, eine Alterserkrankung: Überraschend wird man in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Wer trifft dann Entscheidungen?

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Das Betreuungsrecht ist seit 1. Januar 1992 in Kraft. Durch diese Gesetzesreform wurden die fast 100 Jahre alten Bestimmungen über Vormundschaft, Entmündigung und Pflegschaft abgeschafft.

Zielsetzung des Betreuungsrechts ist es, die Rechtsstellung hilfebedürftiger volljähriger Menschen zu verbessern. Das bedeutet, die Rechte der Betroffenen zu stärken und ihnen ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen. Hierdurch bleibt eine größtmögliche Eigenständigkeit der betreuten Person gewahrt, deren Wünsche und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen sollen.

Es ist Aufgabe der Vereinsbetreuer, Betreuungen zu führen sowie ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, diese zu schulen und in der Führung der rechtlichen Betreuung zu beraten. Dazu wird an diesem Tag referiert.

Um Anmeldungen bitten die Veranstaltenden bis zum 19. 2020 Oktober bei Simone Kowalski, Tel.: 02681/800864 oder unter der Mail: simone.kowalski@diakonie-altenkirchen.de. Der Vortrag ist kostenlos und findet im Haus der evangelischen Kirche, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen im großen Sitzungsraum statt.

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