Alkoholfahrt ohne Fahrerlaubnis

ROTH – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Altenkirchen kontrollierte am Sonntagmorgen, 04. Februar, um 01:50 Uhr in Roth-Öttershagen auf der B 256 den Fahrer eines Ford. Die Überprüfung ergab, dass gegen den 23 Jahre alten Fahrer ein Fahrverbot bestand, weiterhin stand er unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

Beitrag teilen