Aktiven Vereinen winkt Glasfaserprämie

KREIS ALTENKIRCHEN – Aktiven Vereinen winkt Glasfaserprämie – Finanzielle Unterstützung für Informationsarbeit – Registrierung nur noch bis 20. Juni unter www.glasfaser-ak.de/vereine möglich

Von der KG Herdorf bis zur Werbegemeinschaft Gebhardshain, vom Hobbyclub Harbach bis zum TuS Weitefeld-Langenbach:  Zahlreiche Vereine aus dem Landkreis Altenkirchen wollen sich diese Chance nicht entgehen lassen. Im Zuge des geplanten Glasfaserausbaus haben sie sich sofort gemeldet, um möglicherweise in den Genuss einer stattlichen Prämie zu kommen. Die winkt aber nur jenen Vereinen, die selbst aktiv werden und sich bis zum 20. Juni unter www.glasfaser-ak.de/vereine registrieren – und zwar als „Glasfaser-Aufklärer“ in den Heimatgemeinden.

Hier einmal eine fiktive Beispielrechnung für Weitefeld mit rund 900 Haushalten: Sollte es dem TuS gelingen, 10 Prozent der Hausbesitzer zu akquirieren, könnte die Vereinskasse mit 4.500 Euro gefüllt werden. Denn pro abgeschlossenem Vertrag mit der Deutschen Glasfaser erhält der Verein eine Prämie in Höhe von 50 Euro.

Bei dem Projekt geht es um die Zukunftsfähigkeit der gesamten Region. Mit der aktuell überwiegend vorhandenen Kupferkabeltechnologie können zwar die derzeitigen Internetanwendungen noch größtenteils genutzt werden. Der Breitbandbedarf für moderne und innovative Anwendungen –Stichwort Telemedizin, 8k-Fernsehen, steigt jedoch jährlich um 50 Prozent an, sodass in naher Zukunft ein Kabel- oder Glasfaseranschluss benötigt wird.

Die Deutsche Glasfaser hat mit mehreren Kommunen aus dem nördlichen Teil und der Mitte des Landkreises Kooperationsverträge abgeschlossen und ist dazu bereit, ein großräumiges Glasfasernetz aufzubauen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich mindestens 33 Prozent der potentiellen Anschlussnehmer für einen Glasfaservertrag bei der Deutschen Glasfaser entscheiden. Heimische Vereine können hier unterstützend tätig werden und im Rahmen des Projektes Aufklärungsarbeit leisten. Nehmen Vereine diese Informationsarbeit wahr und ein Bürger schließt zu einem späteren Zeitpunkt –nachdem er zuvor sein Interesse unter www.glasfaser-ak.de/interessenbekundung bis zum 21. August bekundet hat- einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser ab, erhält der Verein besagte Prämie. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ausbauquote auch erreicht wurde und die Kommune mit Glasfaser erschlossen wird. Foto (Quelle: Pixabay)

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