AfD stellt Anfrage zu Gesamtkosten des Beigeordneten nach dem KGSt-Verfahren

NEUWIED – AfD stellt Anfrage zu Gesamtkosten des Beigeordneten nach dem KGSt-Verfahren – Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Neuwieder Stadtrat hat eine Anfrage zu den Gesamtkosten der von der „GroKo“ aus CDU und SPD geplanten Beigeordneten-Stelle nach dem Verfahren der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur analytischen Stellenbewertung an Oberbürgermeister Nikolaus Roth gerichtet.

Dazu der Fraktionsvorsitzende im Stadtrat und Kreistag und Kreisvorsitzende der AfD in Neuwied Dr. Jan Bollinger: „Nachdem weder dem Stadtrat noch den Bürgern und Einwohnern von Neuwied vollständige, ausführliche und entscheidungsrelevante Informationen zu den Gesamtkosten der geplanten Beigeordnetenstelle und der Sekretärinnenstelle mitgeteilt wurden und ihnen daher nicht bekannt sind, habe ich im Namen der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Neuwieder Stadtrat eine Anfrage zu den Gesamtkosten der geplanten Beigeordnetenstelle und der geplanten Sekretärinnenstelle nach dem KGSt-Verfahren zur analytischen Stellenbewertung gestellt.

Das KGSt-Verfahren und die KGSt-Gutachten werden von allen Kommunalverwaltungen und auch dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Nach dem KGSt-Verfahren werden die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle als Summe aller Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten und sonstigen Kosten ermittelt. Im Fall der Beigeordnetenstelle werden auch die Pensionsrückstellungen bzw. die Zahlungen an die Versorgungskasse berücksichtigt, die von der KGSt mit zusätzlich 50 Prozent der Personalkosten angesetzt werden.

Es ist außerdem möglich, dass der Beigeordnete schon innerhalb seiner ersten Amtszeit von B2 auf B3 hochgestuft werden soll, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Hinsichtlich der Besoldung des Beigeordneten habe ich daher darum gebeten, die Berechnungen einschließlich aller Gesamtkosten nach B 2 und nach B 3 vorzunehmen. Ich habe weiterhin um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt in den Amtszeiten von früheren Beigeordneten in der Vergangenheit eine Höherstufung auf B 3 erfolgt ist, so bspw. im Fall des kürzlich in den Ruhestand gegangenen Beigeordneten Moritz.

Darüber hinaus habe ich gefragt, wie hoch die Kosten für die vorgesehene Beigeordnetenstelle nach dem Ausscheiden oder der nicht erfolgreichen Wiederwahl des Beigeordneten wären und für welchen Zeitraum der nicht mehr im Amt befindliche Beigeordnete diese Ansprüche hätte. Da die Stadt Neuwied Mitglied bei der KGSt ist und somit unmittelbaren Zugriff auf alle erforderlichen Unterlagen hat, sehe ich einer baldigen Antwort auf meine Anfrage mit Interesse entgegen“.

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