„Ärztliche Versorgung im Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen für die Zukunft gesichert“

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen der Vergangenheit angehören.
„Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich bei uns in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen niederzulassen“, sagte MdB Erwin Rüddel nach der Abstimmung. Eine Vielzahl von Maßnahmen solle das sicherstellen, so Rüddel weiter. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen. Rüddel ist sich sicher: „Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben.“ Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählten neben einer Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.