„Abschiebepraxis braucht dringend konsequentere Gangart“

ALTENKIRCHEN/BERLIN – Kein Aufenthalt ohne Schutzbedürftigkeit – Erwin Rüddel: „Abschiebepraxis braucht dringend konsequentere Gangart“ – „Wer hier bei uns in Deutschland, wie im Landkreis Altenkirchen, leben möchte, hat unsere Hausordnung einzuhalten. Das heißt, dass wer bei uns leben will die Ordnung des Grundgesetzes als den für uns alle verbindlichen Wertmaßstab anerkennen muss“, unterstreicht der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Der Abgeordnete nimmt mit dieser von ihm formulierten Aussage auch Bezug auf ein vom baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) vorgelegtes Positionspapier, nach dem die Abschiebepraxis für abgelehnte Asylbewerber deutlich verschärft werden soll. „Eine nochmalige deutliche Steigerung der Rückführungen und damit auch der freiwilligen Ausreisen wird in Zukunft ohne eine konsequentere Gangart nicht zu erreichen sein. Wenn die Chancen, die wir bieten, nicht genutzt werden, dann müssen Sanktionen greifen, und dann muss notfalls eben auch konsequent abgeschoben werden“, so Rüddel.

In den vergangenen Monaten sei durch die Asylpakete und das Integrationsgesetz das rechtliche Instrumentarium geschärft worden. „Denn wenn immer nur ‚gefördert‘ aber nicht ‚gefordert‘ wird, kann Integration nicht gelingen“, betont Rüddel. Wer kein Asyl in Deutschland erhält, müsse in seinen Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist, zurückkehren. „Und reist er nicht freiwillig aus, muss der oder die Betreffende zurückgeführt werden, und zwar rasch“, konstatiert der heimische Abgeordnete.

Er führt mit Blick auf die von SPD und Grünen geführten Bundesländer hinzu: „Handelt endlich in den zahllosen Fällen abgewiesener Asylbewerber, die definitiv kein Bleiberecht haben. Wir sollten sonst in Berlin vielleicht ernsthaft überlegen, an jene Bundesländer, die trotzfehlendem Anspruch auf Asyl nicht abschieben, entsprechend weniger Flüchtlingskosten zu überweisen. Es darf nämlich nicht sein, dass durch diese Länder unser Asylrecht de facto ausgehebelt wird.“ Und ausländische Staaten, die abgelehnte Asylbewerber nicht aufnehmen wollen, sollten dies bei der Entwicklungshilfe zu spüren bekommen.

„Wir können im deutschen Bundestag noch so viele Verschärfungen des Asylrechts beschließen. Alle gesetzlichen Regelungen laufen ins Leere, wenn es am Ende an dem Willen fehlt ablehnende Bescheide auch konsequent durchzusetzen. Erst mit der konsequenten Durchsetzung negativer Bescheide können wir das eindeutige Signal senden: Wer keines Schutzes bedarf, hat in Deutschland keine Bleibeperspektive und sollte sich am besten gar nicht erst auf den Weg nach Deutschland machen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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