Abfallgebühren sind fällig

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15. August, die zweite Rate der Abfallgebühren für 2012 fällig ist. Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren auf das Konto 232 des AWB bei der Kreissparkasse Altenkirchen (BLZ 573 510 30) zu überweisen. Ein entsprechender Überweisungsträger liegt dem Bescheid bei. Wege, Mühe aber vor allem Mahngebühren erspart das Einzugsverfahren – der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese ist dem Gebührenbescheid als Vordruck beigefügt, kann aber auch formlos per Brief, Fax oder Mail erteilt werden oder es kann der entsprechende Vordruck in der Rubrik Gebühren des Umweltkalenders verwendet werden. Kontakt: AWB, Parkstr. 8, 57610 Altenkirchen; Tel 02681/81-3017 o. 3019, Fax 02681/81-3000 oder www.awb-ak.de .