59. Internationale Kfz-Beleuchtungsaktion
ALTENKIRCHEN – 59. Internationale Kfz-Beleuchtungsaktion –
Wie in den vergangenen Jahren setzt die Kreisverkehrswacht auch in diesem Jahr wieder die „Kfz-Beleuchtungsaktion“ um. Die Aktion ist eine echte Erfolgsgeschichte, in den über 50 Jahren ihres Bestehens hat sie jedes Jahr eine große und positive Resonanz erfahren.
Gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), der Polizei und dem ADAC wird wieder mit einem kostenlosen Licht-Test geworben. Ein Appell an alle Autofahrer, dass sie auch am Tage dafür Sorge tragen, optimal zu sehen und gesehen werden. Daher sollten sie freiwillig auch am Tag mit Abblendlicht fahren, aber auch darauf achten, dass ihre Sehkraft ungeschmälert ist. Die Aktion wird, wie in den Vorjahren, zwischen dem 1. und dem 31. Oktober durchgeführt. In diesem Zeitraum prüfen Kfz-Werkstätte und mobile Prüfstände die komplette Beleuchtungsanlage von Pkw, Motorrädern, Lkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nach bestandener Prüfung bzw. nach Behebung von Mängeln kommt der Prüfaufkleber „LICHTTEST 15“ auf die Windschutzscheibe. Dieser gilt bei den im gleichen Zeitraum durchgeführten Polizeikontrollen als Nachweis für eine überprüfte Lichtanlage. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt traditionell die Kfz Beleuchtungsaktion.
Zum Auftakt der Kfz-Beleuchtungs-Aktion ließ Hartmut Brauer, Vorstandsmitglied der Kreisverkehrswacht des Landkreises Altenkirchen e.V., die Lichtanlage seines Pkws in der Werkstatt der Firma Hakvoort Automobile Altenkirchen GmbH überprüfen. Überprüft werden: Fern- und Abblendlicht, Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer, Begrenzungs-/Parkleuchten, Bremsleuchten, Schlussleuchten, Warnblinkanlage, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte. Im Landkreis Altenkirchen wird die Beleuchtungsaktion als Gemeinschaftsaktion von der Kreisverkehrswacht des Landkreises Altenkirchen e.V. (KVW), der Polizei, dem ADAC sowie der Kfz-Innung getragen. (fh) Fotos: Ariwa