Grundkurs „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“

AK PM 355-Betreuungsbehörde-Vereine 003ALTENKIRCHEN – Fortbildungen im Betreuungsrecht – Grundkurs „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“ – Vor 23 Jahren trat das Betreuungsrecht in Kraft. An die Stelle der ehemaligen Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene ist die Betreuung getreten. Betreuung meint eine rechtliche Vertretung für einen beeinträchtigten Menschen. Wenn ein Angehöriger, ein Freund oder sozial engagierter Mitbürger/In für einen beeinträchtigten Menschen eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung übernimmt, dann fallen gerade in den ersten Wochen der Betreuertätigkeit wesentliche Entscheidungen und Regelungen für den Betreuten an. Bei der Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben steht der ehrenamtliche Betreuer nicht allein. Im Landkreis Altenkirchen findet der ehrenamtliche Betreuer bei unterschiedlichen Institutionen Beratung und Begleitung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen bietet Informationen zur rechtlichen Betreuung und schafft Fortbildungsangebote, um ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen bzw. sie in ihrer für die Gesellschaft wertvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit zu stärken.

Am 6. Oktober beginnt deshalb ein dreiteiliger Grundkurs zum Thema „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“. Er richtet sich an Personen, die eine Betreuung übernommen haben, die diese Aufgabe bald übernehmen möchten oder an Bürger, die am Thema interessiert sind. Die einzelnen Veranstaltungen am 6. Oktober, 13. Oktober und 20. Oktober behandeln das Betreuungsrecht, die Gesundheitsfürsorge bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen und die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Sie finden im großen Sitzungssaal des Rathauses Gebhardshain, Rathausplatz 1, in Gebhardshain in der Zeit zwischen 18:30 Uhr und 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Am Abschlussabend wird den Teilnehmern ein Zertifikat über die Teilnahme am Kurs überreicht. Im Anschluss an den Grundkurs findet eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema „Vorsorgende – Verfügungen“ am 27. Oktober statt. Hier soll über die Inhalte von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informiert werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei der Betreuungsbehörde unter Telefon: 02681/ 81-2411, Joachim Brenner oder 81-2432 Birgit Karst-Seidel erwünscht.

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