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Alkohol und Zigaretten an Jugendliche verkauft

ANDERNACH – Erneut Mängel festgestellt: Alkohol und Zigaretten an Jugendliche verkauft – Erschreckend einfach: Alkohol und Zigaretten an – Jugendliche verkauft – Nach der ersten Testkaufaktion im Gebiet der Stadt Andernach am 16. Juli, wurden auch im zweiten Teil der Aktion „Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren durch Jugendliche“ im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Andernach gravierende Mängel festgestellt. Bei der zweiten gemeinsamen Jugendschutzkontrolle kontrollierten die Polizei Andernach zusammen mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm die Städte, Mülheim-Kärlich, Weißenthurm, sowie die zugehörigen Orte Kaltenengers, Urmitz und Sankt Sebastian und Bassenheim. Auch hier wurden wieder durch minderjährige Jugendliche Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren durchgeführt.

Unter Aufsicht versuchten die 17jährigen Testkäufer an insgesamt dreizehn Verkaufsstellen Spirituosen und Zigaretten zu erwerben. Hierbei fielen insgesamt acht Anlaufstellen positiv auf, da dort der Personalausweis verlangt und nach entsprechender Überprüfung keine Waren verkauft wurden. In fünf Verkaufsstellen erhielt der Jugendliche hingegen problemlos die gewünschten Dinge. Einmal bekamen die Testkäufer sogar Waren, obwohl sich das Personal zuvor den Personalausweis hatte zeigen lassen! In zwei Fällen wurde die in der Software der Registrierkasse befindliche Jugendschutzwarnung, die jugendschutzrelevante Produkte beim Einscannen anzeigt, schlichtweg ignoriert.

Die Gesetzesvorgaben sind eindeutig und müssen in den Verkaufsstellen aushängen: „Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, kein Branntwein, also Schnaps, Likör, etc. sowie keine Zigaretten an Personen unter 18 Jahren“. Das Betreten von Spielhallen ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Die Deklaration der Jugendschutzbestimmungen war in mehreren Verkaufsstellen fehlerhaft bzw. fehlte komplett. Die Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen zum Jugendschutz werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

„Aufgrund der erneuten Feststellungen werden wir solche Testkäufe und Kontrollaktionen zum Schutz der Jugendlichen fortsetzen“, kündigt Polizeioberkommissar Frank Grandpre, Jugendsachbearbeiter bei der Polizei Andernach, am Ende der Aktion an. „Auch wenn Spielhallen, Gaststätten und Einkaufsmärkte dabei den Schwerpunkt bilden, werden wir auch öffentliche Veranstaltungen und Festivitäten mit in unsere Kontrollpläne einbeziehen.“ So wurden bei einer kürzlich durchgeführten Jugendschutzkontrolle in einer sogenannten Shisha-Bar ein 14 und ein 15jähriges Mädchen nach 23 Uhr angetroffen. Auch hier wurden die vorgeschriebenen Kontrollen durch den Betreiber schlichtweg unterlassen. Quelle: Polizei

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