Erwin Rüddel erfährt Sorgen betroffener Mütter und Väter aus dem Wahlkreis
BERLIN/REGION – Die Leistungen des Betreuungsgeldes müssen den Familien erhalten bleiben – Erwin Rüddel erfährt Sorgen betroffener Mütter und Väter aus dem Wahlkreis – „Das Betreuungsgeld ist bei zahlreichen Familien in meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen auf positive Resonanz gestoßen. Entsprechend berühren mich die negativen Reaktionen betroffener Familien auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Betreuungsgeld zu kippen. Für mich wurzelt frühkindliche Bildung in der Familie. Und keine noch so professionelle Kita kann die Liebe von Mutter und Vater ersetzen! Denn die ersten zwischen-menschlichen Kontakte, Fürsorge, das Gefühl geborgen zu sein, erfährt das Kind zu allererst daheim. Das sind die ersten Schritte frühkindlicher Bildung! Und es sind die wichtigsten!“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Deshalb hat er drei Hauptforderungen: (1) Das Geld muss bei den Familien bleiben. (2) Das Geld sollte vom Bund an die Länder gegeben werden. (3) Wir sollten ein Landesfamiliengeld einführen und die Wahlfreiheit stärken. Das ist eine Willkommenskultur für Kinder und eine Begleitkultur für Eltern in einer wichtigen Phase.
Der Christdemokrat weist darauf hin, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedauert. Das Urteil nehme Familien, die ihre kleinen Kinder nicht in einer staatlich subventionierte Kita betreuen lassen, eine wichtige familienpolitische Unterstützungsleistung. „Immer mehr Mütter und Väter haben das Betreuungsgeld bezogen. Im 1. Quartal 2015 waren es mehr als 450.000. Und viele dieser Eltern sind dringend auf die 150 Euro im Monat angewiesen“, so Rüddel.
Das Gericht habe seine Entscheidung ausschließlich mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Es habe dabei insbesondere keine Wertung über die Frage vorgenommen, ob es richtig sei, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten.
„Diesen Lebensentwurf akzeptiert und respektiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genauso wie die Entscheidung von Eltern, ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen. Daher war und ist für uns das Betreuungsgeld ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie es der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist“, betont der Abgeordnete.
Weiter sagt er: „Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und gemeinsam mit unserem Koalitionspartner überlegen, wie wir in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits Eltern weiterhin optimal unterstützen und ihnen echte Wahlfreiheit ermöglichen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Folgen. Fast 500.000 Familien verlieren damit finanzielle Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kleinkinder.“
Nach diesem Urteil werde der Bund zukünftig insgesamt weniger regeln und damit auch weniger bezahlen können. Jetzt seien die Bundesländer selbst in der Pflicht, die Familien aus ihrer Landeskasse zu unterstützen. Ob das klagende Bundesland Hamburg und seine Verantwortlichen das Ende ihrer Klage mitbedacht hätten, scheine fraglich. Die große Beliebtheit des Betreuungsgeldes solle den Ländern zu denken geben. Die sollten nun entsprechende Angebote entwickeln, wenn sie Wahlfreiheit anstrebten.
Mit dem Urteil sollte die ideologische Debatte zu Ende sein. „Die Eltern haben genug von Kampfbegriffen wie ‚Rabenmutter‘ oder ‚Herdprämie‘ und genug von Vorschreibungen, wie Familie gelebt und Kleinkinder betreut werden müssen“, bringt es Rüddel auf den Punkt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde sich auch auf andere Gesetze und Gesetzesvorhaben auswirken, die einen Leistungsanspruch für Familien und Kinder begründen. Das Urteil werde möglicherweise Diskussionen darüber auslösen, ob derartige Regelungen oder auch Zuwendungen des Bundes weiter erfolgen können.
„Sicher ist: Verlierer sind die Familien. Ihnen ist es gleich, ob der Bund oder das Land zahlt – in fast allen Bundesländern wird nun wohl niemand zahlen. Jetzt sollte das Bundesland Hamburg, das die Klage geführt hat, offenlegen, ob und wie es diese Familien aus ihren eigenen Kassen finanziell unterstützt“, bekräftigt Erwin Rüddel.