Rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete schaffen entscheidende Einigung beim Weingesetz

RLP – Rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete schaffen entscheidende Einigung beim Weingesetz – Erwin Rüddel lobt den Erfolg der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz – „Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung konnten wir eine Einigung darüber erzielen, dass die Ausweitung der Rebflächen in Deutschland auf 0,3 Prozent begrenzt wird. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da die neue Weinmarktverordnung der Europäischen Union eine Ausweitung der Rebflächen von mindestens einem Prozent vorsieht. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf diese noch unterschritten werden“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Dies sei ein Erfolg der rheinland-pfälzischen CDU-Bundestagsabgeordneten, die damit auch eine von einigen Bundesländern gewünschte Anhebung auf 0,5 Prozent im letzten Moment verhindert hätten. „Mit dem Kompromiss, der mit Hilfe der CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner und dem Parlamentarischen Geschäftsführer Bernhard Kaster ermöglicht wurde, konnten die Interessen von Rheinland-Pfalz als größtem Weinbauland geschützt werden“, freut sich Rüddel.

Hintergrund für die gewollte Begrenzung der Rebflächen in Deutschland ist die Sorge, dass durch mehr Weinmenge am Markt der Steillagenweinbau durch einen möglichen Preisverfall gefährdet würde. „Damit“, so Rüddel, „könnte ein Stück der fantastischen Weinkulturlandschaft verloren gehen“. Dies würde die Philosophie der deutschen Winzer, auf mehr Qualität statt auf mehr Menge zu setzen, durchkreuzen. „Mit 0,3 Prozent haben wir das maximale Limit herausgeholt“, betont der Abgeordnete.

Er ergänzt: „Diese geringe Quote ermöglicht eine vorsichtige Ausweitung sowie eine Marktöffnung und entspricht der aktuellen Marktlage für Wein in Deutschland. Darüber hinaus wird mit der Regelung sichergestellt, dass es auch in Zukunft keine größeren Ausdehnungen der Weinanbauflächen in Deutschland geben wird.“

Ein Teilkompromiss sieht auch vor, dass den Flächenländern und insbesondere den kleinen Weinanbaugebieten durch die jetzt vereinbarten Regelungen ein Mindestanteil an Neupflanzungen von bis zu fünf Hektar pro Jahr gestattet wird. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird das Verwaltungsverfahren durchführen und erspart dem Land Rheinland-Pfalz und der Kammer jährliche Kosten in fünfstelliger Höhe. Zudem wurde sichergestellt, dass bei der Flächenausdehnung die Steillagen zuerst berücksichtigt werden müssen. „Die Mitglieder der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz sind stolz darauf, dass es gelungen ist, die Strategie der Weinbauverbände, auf Weinqualität statt auf Weinquantität zu setzen, aktiv und erfolgreich zu unterstützen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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