Änderung der Konditionen bei ISB-Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum und Modernisierung
NEUWIED – Änderung der Konditionen bei ISB-Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum und Modernisierung – 1,85 Prozent für zehn Jahre Laufzeit – Ab Mittwoch, 1. Juli bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) geänderte Konditionen für die nachrangig gesicherten ISB-Darlehen Wohneigentum. Für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung von selbst genutzten Wohnimmobilien sind Zinsen in Höhe von jährlich 1,85 Prozent bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren zu zahlen; 2,05 Prozent und 2,15 Prozent im Jahr beträgt der Zinssatz bei Zinsfestschreibungen von fünfzehn beziehungsweise zwanzig Jahren.
Jakob Schmid, Mitglied des Vorstandes der ISB, erklärt: „Mit der Änderungen der Konditionen reagieren wir auf die aktuellen Entwicklungen am Markt und bieten weiterhin ein attraktives Finanzierungsprodukt für die Schaffung und Modernisierung von Wohneigentum. Neben den günstigen Zinsen für ein in der Regel nachrangig gesichertes Darlehen profitieren Interessenten auch von der Möglichkeit langer Zinsfestschreibungen.“
Mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum soll insbesondere jungen Familien das Wohnen in der eigenen Immobilie ermöglicht werden. „Beispielsweise kann ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 77.500 Euro das Darlehen beantragen“, so Schmid. Bis zu 100.000 Euro könne das Darlehen für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro.
Neben dem Bau oder Erwerb werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit dem ISB-Darlehen Modernisierung in Höhe von bis zu 60.000 Euro unterstützt. Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt, die die zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen ausstellen. Anträge für die ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung können über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB gestellt werden. Informationen erhalten Interessierte bei der Bauordnungsabteilung der Stadtverwaltung Neuwied, Bermel, Telefon: 02631/802648 oder im Internet unter www.isb.rlp.de