Pflegestärkungsgesetz II: Großer Schritt für die Pflege in Deutschland
BERLIN – Pflegestärkungsgesetz II: Großer Schritt für die Pflege in Deutschland – Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel MdB, begrüßt den Referentenentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II. „Die zusätzlichen 5 Milliarden jährlich, die wir in dieser Legislaturperiode für eine bessere Versorgung von Demenzkranken zur Verfügung stellen, sind jeden Cent wert. Von diesen Leistungen profitieren Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter in der Pflege. Hiermit schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke und stellen Menschen mit kognitiven und somatischen Einschränkungen erstmals gleich.“ Eines ist dem Gesundheitspolitiker besonders wichtig: „Wir halten unsere Versprechen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Pflege zu deutlich zu stärken. Zusammen mit 1. Pflegestärkungsgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, und dem Pflegeneuordnungsgesetz aus der letzten Legislaturperiode, ergibt sich nun eine runde Sache.“
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II seien in Zukunft passgenauere Einstufungen als bisher möglich. Zudem entfalle bei der Begutachtung zukünftig die Einstufung nach Minutenpflege. Auch wurde Rüddels Forderung nach einem konsequenten Bestandsschutz für die Pflegebedürftigen umgesetzt: „Kein Pflegebedürftiger muss sich Sorgen machen, schlechter eingestuft zu werden.“
Und auch im Bereich des sogenannten Pflege-TÜVs wurde der Vorschlag des Pflegexperten umgesetzt: die Strukturen des Gremiums, das für die Instrumente für die Prüfung der Qualität zuständig ist, wurden umgestaltet. Zudem wird mit dem Gesetz ein klarer Arbeitsauftrag erteilt und es ist eine enge wissenschaftliche Begleitung vorgesehen. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftig sein, um eine echte Orientierung für die Verbraucher zu bieten“, betont der Pflegeexperte. „Umso mehr bedauere ich, dass die SPD nicht bereit war, alte Noten auszusetzen. Der neue Pflege-TÜV kommt 2018. Deshalb wäre es zur Verbrauchersicherheit sinnvoll, veränderte Bewertungen zu veröffentlichen. Aber ich hoffe, dass die SPD im Verfahren noch zur Einsicht kommt.“
Um alle Ziele des Gesetzes innerhalb des geplanten Zeitrahmens zu erreichen, sei ab sofort die Selbstverwaltung gefordert, den medizinischen Dienst der Krankenkassen vorzubereiten, Verträge abzuschließen und Personalschlüssel entsprechend anzupassen. Aber auch die anderen Ressorts sieht der Pflegepolitiker in der Pflicht, die Anstrengungen der Gesundheitspolitik zu flankieren: Das Familienministerium müsse ein durchdachtes Pflegeberufegesetz vorlegen, um mehr Menschen für die Pflegeberufe zu motivieren. Und auch aus dem Forschungsbereich erhofft man sich Unterstützung: „Wir brauchen jetzt mehr Geld für in der Demenzforschung. Und zwar sowohl in der Wirkstoff- als auch in der Versorgungsforschung.“




















