Grundsteuer A/B und Hundesteuer fällig

NEUWIED – Grundsteuer A/B und Hundesteuer Mitte Mai fällig – Zum 15. Mai werden die Grundsteuer A und B und die Hundesteuer für das 2. Quartal 2015 fällig. Darauf weist die Stadtverwaltung Neuwied hin. Mit der Haushaltssatzung 2015 hat die Stadt die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 1. Januar angehoben. Die sich daraus für das 1. Quartal ergebenden Nachzahlungsbeträge werden ebenfalls zu dem genannten Termin fällig. Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, bittet die Verwaltung alle, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und den Betrag überweisen, um termingerechte Zahlung. Gleichzeitig macht die Steuerabteilung noch einmal auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens aufmerksam, das Zeit und Wege spart und termingerechte Zahlungen garantiert. Dazu nötige Formulare stehen im Internet unter http://www.neuwied.de/steuern.html zur Verfügung.

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