Vorbereitungen für das 2. Pflegestärkungsgesetz laufen bereits
BERLIN – Erwin Rüddel: „Keine Kompromisse beim Bestandsschutz!“ – Durch die 2. Pflegereform werden wieder viele besser gestellt – „Keiner darf schlechter gestellt werden. Viele werden mehr Leistungen erhalten“, mit dieser Grundposition geht der pflegepolitische Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die zweite Runde der Pflegereform. Für die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit verbundenen Gleichstellung der Pflege von körperlich und demenziell erkrankten Menschen würden rund 3 Mrd. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen. „Damit muss die Gleichstellung der Demenzkranken und ein Bestandsschutz für alle die finanzierbar sein, die nach heutigen Kriterien bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe haben“, ist sich Erwin Rüddel sicher.
Nachdem das 1. Pflegestärkungsgesetz mit zahlreichen Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die in der Pflege tätigen Fachkräfte zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist, laufen aktuell schon die Vorbereitungen für das 2. Pflegestärkungsgesetz. Hier sollen vor allem demenziell erkrankte Menschen, die bis jetzt im Vergleich zu körperlich eingeschränkten Menschen schlechter gestellt waren, bessere und passgenaue Leistungen erhalten. Der Berichterstatter für Pflege der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel, bekräftigte dabei, dass diejenigen, die heute schon Leistungen erhalten, sich mit der Umstellung nicht schlechter stellen werden „Wir haben das im Koalitionsvertrag so vereinbart und werden das auch so umsetzen.“
Um diese Verbesserungen der beiden Gesetze zu finanzieren, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen pro Jahr insgesamt weit mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlich für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. „Das sollte uns eine gute Pflege wert sein“, sagte Rüddel. Denn die Leistungen der Pflegeversicherung könnten auf diese Weise um gut 20 Prozent ausgeweitet werden.
Abschließend betonte der Pflegeexperte: „Seit Einführung der staatlichen Pflegeversicherung hat die Pflegepolitik noch nicht so viel Aufmerksamkeit erhalten wie in dieser Legislaturperiode.“ So würde neben den beiden Pflegestärkungsgesetzen intensiv am Bürokratieabbau in der Pflege gearbeitet, der Pflege-TÜV neu gestaltet, um mehr Transparenz zu schaffen und die Ausbildung in den Pflegeberufen neu konzipiert.