Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
MAINZ – Bätzing-Lichtenthäler/Rösch: Teilhabegesetz braucht Bundesbeteiligung – „Der Bund muss weiter in der Verantwortung für die erfolgreiche Gestaltung des Bundesteilhabegesetzes bleiben. Dazu gehört auch die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen“ erklären Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch zur aktuellen Debatte um die Kostenbeteiligung des Bundes bei der Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Aus dem Bundesministerium der Finanzen sind Überlegungen bekannt geworden, nach denen die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro, entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag und der Beschlüsse der Länder, von der Reform der Eingliederungshilfe entkoppelt werden sollen.
„Die finanzielle Beteiligung des Bundes ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Kommunen. Nur so werden dauerhaft die Sozialhaushalte gestärkt und die Städte und Kreise bei Leistungen wie zum Beispiel bei den Kosten für die Integrationshelferinnen und –helfer für die Inklusion in den Schulen unterstützt“, betonen Bätzing-Lichtenthäler und Rösch.
Mit einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe würden auch die steigenden Kosten für die Inklusion behinderter Menschen auf mehrere Schultern verteilt. Das Bundesfinanzministerium dürfe sich nicht seiner Verantwortung für die Teilhabe behinderter Menschen entziehen. „Für Menschen mit Behinderungen soll das Bundesteilhabegeld mehr Selbstbestimmung und Inklusion ermöglichen – dies scheint nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums in Frage gestellt zu werden.“
„Das Bundesteilhabegesetz ist das wichtigste Vorhaben der Bundesregierung in der Politik für Menschen mit Behinderungen. Damit sollen Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Dieses Vorhaben und das gewachsene Vertrauen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände durch den intensiven Beteiligungsprozess dürfen nicht durch die Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium gefährdet werden. Wir brauchen die finanzielle Beteiligung des Bundes, damit das Bundesteilhabegesetz ein Erfolg wird“, so Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch abschließend.