Verbandsgemeinde Altenkirchen gibt Startschuss für Ehrenamtskarte
ALTENKIRCHEN – Landesweite Ehrenamtskarte – Verbandsgemeinde Altenkirchen gibt Startschuss für Ehrenamtskarte – Als elfte Kommune hat die Verbandsgemeinde Altenkirchen die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch und Verbandsbürgermeister Heijo Höfer unterzeichneten in Altenkirchen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
„Mit der Ehrenamtskarte möchte das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen danken und ihnen die Wertschätzung zukommen lassen, die sie verdienen“, erläuterte Staatssekretär Hoch. Er freue sich sehr, dass mittlerweile über 60 Kommunen ihr Interesse bekundet haben, bei diesem schönen Projekt mitzumachen. „Die Ehrenamtskarte lebt besonders von den Vergünstigungen, die von den teilnehmenden Kommunen bereitgestellt werden. Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto größer wird die Vergünstigungsliste“, so der Chef der Staatskanzlei. Er dankte allen Verantwortlichen in Altenkirchen und wünschte den Engagierten bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit Erfolg und Freude und viel Spaß bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen hat circa 250 Vereine und Organisationen, welche von den Leistungen ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen profitieren. „Die inneren Strukturen in unseren Vereinen und in anderen Organisationsformen könnten ohne ehrenamtliches Engagement nicht aufrechterhalten werden“, betonte Bürgermeister Höfer. „Mein höchster Respekt und meine Anerkennung dient all jenen, die sich ohne Eigennutz für die Gemeinschaft einsetzen. Die Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde Altenkirchen ist als kleines Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit gedacht.“
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung für sein Engagement bekommt und mindestens 16 Jahre alt ist. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber der Karte kann die Vergünstigungen dann landesweit, also nicht nur in der eigenen Kommune, in Anspruch nehmen. Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden. Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher. Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de (rs) Foto: Müller