Erbschaftsteuergesetz muss neu geregelt werden

MAINZ – Aktuelles Urteil: Erbschaftsteuergesetz muss neu geregelt werden – Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz fordert Erhalt der Vergünstigungen für den Mittelstand – Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist verkündet. Vor allem für Unternehmer werden sich maßgebliche Änderungen ergeben, denn das derzeitig geltende Gesetz ist nach Auffassung des Gerichts unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Das Gericht beanstandet insbesondere die steuerliche Begünstigung von Großunternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen dürfen zum Erhalt ihres Bestandes und der damit verbundenen Arbeitsplätze weiterhin entlastet werden. Aus Sicht von Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, ist das Gerichtsurteil damit ausgesprochen mittelstandsfreundlich ausgefallen. Das Gericht fordert jedoch eine Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes bis Juni 2016.

Erst mit der neuen Gesetzgebung wird auch ersichtlich sein, welche genauen Änderungen sich ergeben. Sicher sei jedoch aus Sicht des Kammerpräsidenten, dass sich die Änderungen vor allem auf das Betriebsvermögen beziehen werden. Die bisherigen steuerlichen Vorteile bei der Vermögensübergabe von Großunternehmen solle es zukünftig nicht mehr geben. Wilk sieht den Erhalt der erbschaftsteuerlichen Privilegien für kleine und mittlere Unternehmen als dringend notwendig an: „Wenn einem Betrieb aufgrund von hoher Erbschaftsteuer Liquidität entzogen wird, könnte das unter Umständen seine Existenz gefährden. Vor allem der Mittelstand in unserem Land braucht daher den Erhalt der Erleichterungen.“

Bei den nun fälligen Neuregelungen sieht Wilk durchaus Gestaltungsspielräume für den Gesetzgeber. Sinnvoll sei z.B. eine Erhöhung der Freibeträge. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde es für Unternehmer erheblichen Handlungsbedarf geben. „Auf jeden Fall müssen alle bestehenden Testamente, Erbverträge und Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeregelungen gründlich auf den Prüfstand gestellt werden“, rät Wilk. Gleichzeitig warnt der Kammerpräsident Unternehmer vor vorschnellem Handeln: „Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine rückwirkende Gesetzesänderung auf den heutigen Tag zugestanden. Auch hat das Gericht der Politik erheblichen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Da nicht absehbar ist, wie das Gesetzgebungsverfahren konkret ausgehen wird, sollten Unternehmer nun keine übereilten Entscheidungen treffen.“ Der Kammerpräsident appelliert an den Gesetzgeber nach zwei gescheiterten Versuchen endlich ein rechtssicheres, verfassungskonformes und umsetzbares Erbschaft- und Schenkung-steuergesetz zu schaffen.

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