Polizei warnt vor Taschendieben und Trunkenheitsfahrten

REGION – Polizei weist auf die Konsequenzen von „Trunkenheitsfahrten“ hin – Weihnachtsmärkte und Betriebsfeiern sind Herausforderungen, sowohl für die Besucher als auch für die Polizei. Nur noch drei Wochen bis Weihnachten! Jetzt öffnen überall die Weihnachtsmärkte ihre Stände und auch Weihnachtsfeiern von Betrieben, Vereinen und Institutionen haben Hochkonjunktur. Allein aus diesen beiden Gründen ist die Adventszeit auch für die Polizei eine sehr „arbeitsintensive“ Zeit. Zum einen gilt es, auf den Weihnachtsmärkten für Sicherheit zu sorgen, beispielsweise was den Schutz vor Taschendieben betrifft, zum anderen auch auf den Straßen, denn nicht selten setzen sich Fahrer nach ein paar Glühwein oder einer gemütlichen Feier im Kollegenkreis noch ans Steuer ihres Fahrzeugs.

Um solche Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern wird die Polizei gerade in der Vorweihnachtszeit verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Deshalb der Tipp der Polizei an alle Verkehrsteilnehmer: Lassen Sie nach einem lustigen Glühweinabend auf dem Weihnachtsmarkt oder nach einer feuchtfröhlichen Betriebsfeier Ihr Fahrzeug stehen! Steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um, rufen Sie ein Taxi oder organisieren Sie rechtszeitig Fahrgemeinschaften und vereinbaren Sie, wer als Fahrer nüchtern bleibt und auf Alkohol verzichtet.

Vielen sind die Konsequenzen einer solchen „Trunkenheitsfahrt“ nicht bewusst: Sie reichen vom Führerscheinverlust über hohe Strafkosten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Ganz zu schweigen von den möglicherweise schwerwiegenden Folgen eines Unfalls. Zudem fordern viele Versicherungen regelmäßig die Unfallkosten von den alkoholisierten Unfallverursachern zurück. Die Polizei wünscht allen eine schöne Adventszeit, ohne unliebsame Überraschungen!

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