Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
HORHAUSEN – Was bedeutet eigentlich Brennwerttechnik? – Wenn Heizöl oder Erdgas im Heizkessel verbrennt, wird im Abgas neben Stickoxiden und Kohlenstoffdioxid unter anderem auch warmer Wasserdampf freigesetzt. Der Brennwertkessel nutzt im Abgas verborgene Kondensationswärme und ist gegenüber den klassischen Niedertemperaturkesseln deutlich effizienter. Die Kondensationswärme wird folgendermaßen freigesetzt: Das kühlere Wasser aus dem Rücklauf der Heizkörper wird so durch den Kessel geführt, dass dadurch das Abgas abgekühlt wird. Dadurch beginnt der Wasserdampf zu flüssigem Wasser zu kondensieren. Die dabei frei werdende Wärme nimmt das Heizungswasser über den Wärmetauscher auf. Dieser Vorgang wird Brennwerteffekt genannt. Heizkessel und Abgasrohr sind so konstruiert, dass das frei werdende Kondensat keinen Schaden anrichtet und abgeführt wird.
Der Brennwerteffekt wird nur erzielt, wenn die Rücklauftemperatur im Heizsystem kühl genug ist. Wichtige Voraussetzung für die Nutzung dieses Effekts ist eine Optimierung der Wärmeverteilung im Haus. Dabei wird unter anderem der maximale Durchfluss jedes einzelnen Heizkörpers berechnet und eingestellt. Durch diese Optimierung – auch hydraulischer Abgleich genannt – kann zusätzlich Energie eingespart werden.
Wer bereits ein Brennwertgerät besitzt, kann mit einem Brennwert-Check der Verbraucherzentrale ermitteln, wie effizient der eigene Kessel arbeitet und mit welchen Maßnahmen die Anlage optimiert werden kann. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium fällt nur eine Kostenbeteiligung von 30 Euro an. Die Terminvereinbarung ist kostenfrei möglich unter 0800 – 60 75 600.
Bei Fragen zur Heizungserneuerung und allen anderen Fragen des Energiesparens im Privathaushalt hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: Donnerstag, 5. Februar; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1.
Puderbach: Donnerstag, 08. Januar; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, Sitzungssaal 1.
Rengsdorf: Donnerstag, 18. Dezember; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Besprechungsraum Zimmer 23.
Dierdorf: Donnerstag, 22. Januar; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Zimmer Nr. 204 im 1. OG (Aufzug vorhanden).
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.