Meldung von Geflügeltierbeständen ist Pflicht
REGION – Meldung von Geflügeltierbeständen ist Pflicht – Aufgrund des derzeitigen Auftretens der Vogelgrippe in Deutschland macht das Veterinäramt der Kreisverwaltung die Halter von Geflügel und landwirtschaftlichen Nutztieren auf ihre Meldepflicht nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung aufmerksam.
Demnach ist die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) dem Veterinäramt anzuzeigen.
„Betroffen von dieser Meldepflicht sind alle Haltungen, auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier“, betont Amtstierärztin Ilonka Degenhardt vom Kreisveterinäramt. Meldeformulare zur Anzeige der Tierhaltung sind auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kreis-neuwied.de) unter: Bürgerinformationssystem -> Themenbereiche: Veterinärwesen, Landwirtschaft, Verbraucherschutz -> aktuelle Informationen Veterinärwesen -> Meldepflicht für Tierhalter -> Formulare oder direkt beim Veterinäramt, Telefon: 02631-803420 erhältlich.